Fragen & Antworten zum Wohngeld
Wohngeld ist ein staatliche Hilfeleistung für einkommensschwache Haushalte, deren Einkommen über der Grundsicherungsgrenze, aber unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt. Es wird gezahlt als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss.
Allgemeine Fragen zum Wohngeld
Wie hoch ist der Wohngeldanspruch?
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von:
- der Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt
- der Höhe des Familieneinkommens
- der Höhe der Miete bzw. der Lasten für den Wohnraum
Bei der Berechnung des Wohngeldes wird jedoch maximal der maßgebliche Höchstsatz nach dem Wohngeldgesetz zugrunde gelegt. Dieser Höchstsatz ist abhängig von der Mietstufe der Wohngemeinde sowie der Anzahl der Haushaltsmitglieder, die einen Anspruch auf Wohngeld haben.Eine rechtsverbindliche Auskunft zu Ihrem individuellen Wohngeldanspruch kann nur durch die zuständige Wohngeldbehörde nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgen.
Das zuständige Bundesministerium stellt auf seiner Homepage einen WohngeldPlus-Rechner zur Verfügung. Er dient jedoch lediglich einer ersten Orientierung. Für die Nutzung des Wohngeldrechners benötigen Sie die für Ihren Wohnort geltende Mietstufe.
Mietstufen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Alsbach-Hähnlein: IV
- Babenhausen: III
- Bickenbach: IV
- Dieburg: V
- Eppertshausen: IV
- Erzhausen: IV
- Fischbachtal: IV
- Griesheim: V
- Groß-Bieberau: IV
- Groß-Umstadt: III
- Groß-Zimmern: IV
- Messel: IV
- Moduatal: IV
- Mühltal: VI
- Münster: IV
- Ober-Ramstadt: V
- Otzberg: IV
- Pfungstadt: IV
- Reinheim: IV
- Roßdorf: V
- Schaafheim: IV
- Seeheim-Jugenheim: IV
- Weiterstadt: V
Ab wann und wie lange erfolgt die Leistungsgewährung?
Die Leistungsgewährung erfolgt rückwirkend ab dem 1. des Monats, in dem die Antragstellung erfolgte. Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Wohngeldbehörde. In Ausnahmefällen ist zur Fristwahrung ein formloser Antrag per E-Mail oder Telefon möglich. Antrag und Unterlagen sind dann umgehend nachzureichen. Geben Sie Ihren Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ab, achten Sie bitte darauf, dass dort ein Eingangsstempel angebracht wird.
Die Leistungen werden in der Regel zunächst für 12 Monate bewilligt. Ein kürzerer Bewilligungszeitraum ist möglich, wenn Ereignisse, die zu einer Veränderung des Wohngeldanspruchs führen, bereits absehbar sind. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn absehbar ist, dass ein im Haushalt wohnendes Kind eine Ausbildung beginnt.
Wie kann ich Wohngeld beantragen?
Wie Sie Wohngeld beantragten können, erfahren Sie auf der Seite
Wohngeld beantragenWelche Unterlagen neben dem Antragsformular erforderlich sind, erfahren Sie auf dieser Seite unter der Rubrik "Mietzuschuss" bzw. "Lastenzuschuss".
Die Leistungsgewährung erfolgt rückwirkend ab dem 1. des Monats, in dem die Antragstellung erfolgte. Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Wohngeldbehörde. Zur Fristwahrung ist im Ausnahmefall ein formloser Antrag per E-Mail oder Telefon möglich. Antrag und Unterlagen sind dann umgehend nachzureichen.
WICHTIG: Wohnen Sie in Darmstadt, ist die Wohngeldbehörde der Stadt Darmstadt für Sie zuständig.
Wohngeldbehörde der Stadt-DarmstadtWann erhalte ich meinen Bescheid?
Die Ausweitung des Empfängerkreises durch die Wohngeldreform führt nach wie vor zu einem stark erhöhten Antragsaufkommen. Das stellt uns personell vor große Herausforderungen. Um unnötige Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden, bitten wir darum, von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Wohngeldantrags möglichst abzusehen. Sollten wir Rückfragen haben, melden wir uns bei Ihnen.
Nachträglich noch wichtige Informationen zu Ihrem Antrag können Sie uns gerne per E-Mail oder über unser Upload-Portal zukommen lassen. Wählen Sie dort unter "Anliegen" bitte "Wohngeld" aus.
Welche Änderungen muss ich mitteilen?
Ergeben sich nach der Beantragung des Wohngeldes Änderungen, die Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlage haben, müssen Sie uns diese umgehend mitteilen.
Anzahl der Haushaltsmitglieder
Die Anzahl der Haushaltsmitglieder kann sich beispielsweise ändern durch
- Aus- oder Zuzug von Personen
- Geburt eines Kindes
- Verlust des Wohngeldanspruchs eines Haushaltsmitglieds
- Tod eines Haushaltsmitglieds
Verstirbt ein Haushaltsmitglied, so kann das Wohngeld für dieses Mitglied für 24 Monate weiter gezahlt werden, sofern die Wohnung nicht gewechselt und über den vollen Zeitraum weiter bewohnt wird.Änderung des Haushaltseinkommens
Erhöht oder vermindert sich das Haushaltseinkommen, senden Sie uns bitte die neuen Einkommensnachweise zu.
Schwankt Ihr Einkommen, erstellen wir anhand Ihrer bisherigen Einkommensnachweise eine Einkommensprognose für die Zukunft. Entwickelt sich Ihr durchschnittliches Einkommen anders als von uns prognostiziert, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit.
Änderungen bei den Wohnkosten
Mitzuteilen sind Veränderungen der Miethöhe bzw. Veränderungen bei den Eigentumslasten. Bitte denken Sie daran, einen entsprechenden Nachweis beizufügen.
Umzug
Planen Sie einen Umzug, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Ihr Anspruch auf Wohngeld erlischt mit Ablauf des Monats, in dem der Wohnraum, für den Wohngeld bewilligt wurde, nicht mehr bewohnt wird. Das gilt auch, wenn sie innerhalb eines Hauses in eine andere Wohnung ziehen.
Maßgeblich für den Wohngeldbezug ist der Tag des Auszugs und nicht, wie lange Sie noch Miete für die alte Wohnung zahlen müssen.
Denken Sie bitte daran, dass Sie für den neuen Wohnraum einen neuen Wohngeldantrag stellen müssen.
WICHTIG:
Werden für die Höhe des Wohngeldes wichtige Veränderungen verspätet mitgeteilt, kann dies zu Rückforderungen bereits erbrachter Leistungen führen. Bitte informieren Sie uns daher auch in Ihrem eigenen Interesse umgehend über alle Änderungen. Vielen Dank.Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Wohngeld sowie Berechnungsbeispielen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Flyer und Broschüren zum Wohngeld finden Sie auf der Unterseite "Publikationen" des Bundesministeriums. Diese sind auch in vielen Fremdsprachen erhältlich.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen Informationen / Flyer
Was ist, wenn ich meine Schulden nicht zahlen kann?
Schulden können bei den Sozialhilfeleistungen nicht berücksichtigt werden. Es gibt jedoch eine Reihe kostenloser Beratungsangebote, die Sie nutzen sollten, wenn Ihnen die Rückzahlung Ihrer Schulden Schwierigkeiten bereitet und Sie selbst keine Klärung mit dem Gläubiger herbeiführen können.
Schuldnerberatung
Haben Sie Probleme mit der Rückzahlung von Schulden (z. B. Bankdarlehen, überzogenes Konto, Ratenkredite, Autokredite, Immobilienkredite usw.), wenden Sie sich bitte an unsere
SchulderberatungWendePunkt - Fachstelle für Wohnungsnotfälle
Sie haben Mietrückstände und Ihnen droht die Kündigung Ihrer Wohung? Sie haben bereits eine Räumungsklage erhalten? In solchen Fällen sollten Sie keine Zeit verlieren. Die Fachstelle klärt Sie auf, welche Möglichkeiten Sie haben und vermittelt Hilfen zum dauerhaften Erhalt des Wohnraumes.
WendePunktVerbraucherberatung zu Energieschulden
Droht Ihnen die Abschaltung des Stroms, weil Sie Schulden bei Ihrem Energieversorger haben? Die Verbraucherzentrale Hessen bietet eine kostenlose Beratung zu Energieschulden an. Bitte nutzen Sie diese frühzeitig, um einen Energiesperre zu vermeiden bzw. diese schnellstens zu stoppen.
Verbraucherzentrale HessenOnline-Inkasso-Check der Verbraucherzentrale Hessen
Sind Sie sich unsicher, inwieweit an Sie gestellte Forderungen berechtigt sind? Ob Sie eine eine erhaltene Rechnung zahlen müssen? In solchen Fällen kann Ihnen der kostenlose Online-Inkasso-Check der Verbraucherzentrale Hessen weiterhelfen.
Online-Inkasso-CheckWas mache ich, wenn meine Energiekosten stark steigen?
In dem bundesweiten Projekt "Stromspar-Check" werden Haushalte mit geringem Einkommen in der eigenen Wohnung kostenlos zum Energiesparen sowie zum Klimaschutz im Alltag beraten. Die Stromspar-Teams besuchen interessierte Haushalte, messen vor Ort den Strom- und Wasserverbrauch von Geräten und analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihr Verbrauchsverhalten. Sie geben praktische Tipps, wie Sie allein durch Verhaltensänderung Energie einsparen können - ganz ohne bauliche Maßnahmen. Außerdem bringen sie Energie-, Wärme- und Wassersparartikel mit, die direkt eingebaut werden.
Wer Sozialhilfe bezieht, hat Anspruch auf einen kostenlosen Stromspar-Check. Durchgeführt wird der Stromspar-Check im Landkreis Darmstadt-Dieburg von:
Weitere Informationen zum Stromspar-Check
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