Brandschutzaufsicht

Dem Landkreis obliegt gemäß dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) die Brandschutzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Neben der Unterstützung und Beratung der Städte und Gemeinden in allen Fragen des Brandschutzes gehört hierzu im verwaltungstechnischen Teil insbesondere die Aufsicht bei

  • Neuwahlen der Feuerwehrführungskräfte;
  • Überwachung der Mängelbeseitigung an   Feuerlöscheinrichtungen (Fahrzeuge, technische Geräte, Gerätehäuser, Löschwasserbereithaltung und Löschwasserentnahmemöglichkeiten);
  • Beantragung und Verleihung von Brandschutzehrenzeichen für 25- oder 40- jährige aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr;
  • Stellungnahmen zu Anträgen auf Landeszuwendungen für Feuerwehrfahrzeuge und Gerätehäuser.

Zudem erfolgt die Organisation von Gemeinschaftsaktionen und -veranstaltungen wie zum Beispiel

  • Wartung von Gasmessgeräten und Überprüfung von Seilwinden der Rüstwagen usw.;
  • Durchführung von Feuerwehrleistungsübungen;
  • Koordinierung und Unterstützung von Maßnahmen zur Brandschutzerziehung.

Die weitere Unterstützung der örtlichen Feuerwehren erfolgt durch die Schaffung und Überwachung der überörtlichen Einrichtungen wie beispielsweise die Stützpunktfeuerwehren. Hierzu werden Zahlungen zu den laufenden Unterhaltungs- und Sachkosten geleistet, Anträge auf Erweiterung und Ergänzung oder Reparaturen bearbeitet.Die Wahrnehmung des Brandschutzaufsichtsdienstes bei Einsätzen erfolgt durch den Kreisbrandinspektor und die Kreisbrandmeister.