Hinweise

Bitte geben Sie bei der Übersendung von Fahrzeugdokumente die gewünschte Zulassungsaußenstelle an.

Ohne gültige Hauptuntersuchung (Vorlage nur im Original) kann generell keine Zulassung eines Fahrzeugs erfolgen.

Die Zulassung erfolgt nur, wenn der Fahrzeughalter ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer von einem eigenen Bankkonto erteilt.

Bei Verlust von Fahrzeugdokumenten oder der Betriebserlaubnis fallen unter Umständen zusätzliche Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese Beträge liegen zwischen 30 und 60 Euro.

Die Anfertigung der amtlichen Kennzeichen ist in den ausgewiesenen Gebühren nicht enthalten.

Bitte beachten Sie, dass Fahrzeugdokumente immer im Original vorgelegt werden müssen.

Bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebescheinigung vorzulegen.

Bei Nicht-EU-Bürger*innen ist zusätzlich zum Reisepass und der Meldebescheinigung der Aufenthaltstitel vorzulegen.

Falls für Ihr Anliegen die Ausstellung einer Vollmacht erforderlich ist, nutzen Sie bitte den bereitgestellten Vordruck unter Formulare zum Download.

Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Hinweise, dort finden sie weitere Informationen.