Ersatzfahrzeugscheinheft (Händler*innen)

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des*der Fahrzeughalters*in
  • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Fahrzeugscheinheft
  • Fahrtenbuch
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten)

Hinweis:

Die Bearbeitung von Roten Dauerkennzeichen (Neuzuteilung, Verlängerung, etc.) erfolgt zentral im Geschäftskundenbereich bei der Hauptstelle der Zulassungsbehörde in Dieburg. Die Ersatzausstellung sowie Rückgabe von Fahrzeugscheinheften ist weiterhin auch bei allen Zulassungsaußenstellen möglich.

 

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