Rückgabe von roten Kennzeichen (Händler*innen und Oldtimer)

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des*der Fahrzeughalters*in
  • Fahrzeugscheinheft
  • Fahrtenbuch
  • Kennzeichen

Hinweis:

Die Bearbeitung von Roten Dauerkennzeichen (Neuzuteilung, Verlängerung, etc.) erfolgt zentral im Geschäftskundenbereich bei der Hauptstelle der Zulassungsbehörde in Dieburg. Die Ersatzausstellung sowie Rückgabe von Fahrzeugscheinheften ist weiterhin auch bei allen Zulassungsaußenstellen möglich.

 

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