Informationen zur Geflügelhaltung

Geflügelhaltungen sind meldepflichtig. Dies gilt nicht nur für eine gewerbliche Tierhaltung, auch Privatpersonen, die Geflügel halten, müssen einige Reglungen beachten.

In einem Merkblatt zu Meldepflichten sind die wichtigsten Auflagen zusammengestellt. Das Merkblatt finden Sie hier.

Die Meldung einer Geflügelhaltung können Sie hier online vornehmen.

Kranke oder tote Wildvögel melden

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, kranke oder tote Schwäne, Enten, Gänse oder Zugvögel an das Veterinäramt zu melden. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an veterinaeramt@ladadi.de unter Angabe der Vogelart und des genauen Fundorts (vorzugsweise unter Angabe der Geo-Koordinaten) sowie möglichst einer Telefonnummer für Rückfragen.

Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere verendete Vögel an einer Stelle gefunden werden. Die Finder sollen direkten Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln vermeiden. Ein kleiner Vogel in der Größe bis zu einer Taube, welcher zum Beispiel auf dem eigenen Grundstück gefunden wird, darf im Restmüll (nicht Biomüll) entsorgt werden. In diesem Fall sollen Handschuhe getragen werden und das Tier in eine auslaufsichere Tüte gepackt werden. Um die Entsorgung größerer Vögel oder einer großen Anzahl von toten Singvögeln oder Tauben kümmert sich das Veterinäramt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden.

Vielen Dank!

Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Vogelgrippe/ Geflügelpest

Die aktuell gültigen Allgemeinverfügungen finden Sie unter Allgemeinverfügungen.

 

 

Aktuelle Pressemeldung des HMLU zur Geflügelpest und Geflügelschauen

Pressemitteilung Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat vom 15.10.2025 Geflügelpest-Virus wieder vermehrt in Deutschland nachgewiesen | hessen.de

 

 

 

Informationen zur Vogelgrippe

Alljährlich wiederkehrend wird Geflügel bedroht durch die Vogelgrippe (aviäre Influenza oder auch Geflügelpest). Gefährdet sind vor allem Hühner und Puten, das Influenza-Virus befällt seltener jedoch auch Wasservögel und Tauben. Wasservögel erkranken meist nicht schwer und gelten daher als natürliches Reservoir.

Insbesondere Wanderwasservögel sollen so zur Verbreitung beitragen. Selten, aber vorkommend ist der Übergang verschiedener Viren-Stämme auf den Menschen. Erste Anzeichen bei erkranktem Geflügel sind Apathie, Fieber, Durchfall, Atemnot, ungewöhnliche Kopfhaltung. Die Legeleistung (LL) geht drastisch zurück, innerhalb kurzer Zeit (Stunden bis Tage) ist die Herde komplett befallen und die Tiere sterben.

Bei hochansteckenden Viren-Stämmen sterben Einzelindividuen der Herde, schon bevor Symptome bemerkt werden.

Risikoeinschätzung Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Merkblatt: Aufstallungspflicht und die Konsequenzen für Geflügel Aufstallungspflicht und Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der Vogelgrippe  

Merkblätter zur Vogelgrippe

Merkblatt Verhalten beim Finden eines toten Vogels

Merkblatt für Geflügelhalter

Merkblatt Aufstallungspflicht

Merkblatt Nutzgeflügel schützen

Notfallplan Stallhaltungspflicht Legehennen

Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen

Informationen des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt