Die Afrikanische Schweinepest (ASP)

Auffälligkeiten bei Wildschweinen (z.B. erhöhte Zahl an Falltieren oder Tieren mit Krankheitssymptomen) sollten von Jägern an das Veterinäramt gemeldet werden. 

Online-Prozess im Falle eines Wildschweinfunds

Formular Schussprämie

Online-Prozess Anzeige einer Jagd in Sperrzone I 

Formular zur Drohnensuche 

 

 

Kadaversammelplatz Babenhausen

Für die Beantragung der Schussprämie wird ein Entsorgungsnachweis benötigt. Der Entsorgungsnachweis ist nur am Kadaversammelplatz in Babenhausen, Harreshäuser Allee 25 a erhältlich. Bitte bringen Sie für jedes Tier eine Blutprobe und den vollständig aufgefüllten Probenbegleitschein mit.

Öffnungszeiten: montags, mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 10 Uhr, nachmittags auf tel. Anfrage unter 06151 881 1800 (s. Spalte rechts)

Auch der Aufbruch von erlegten Wildschweinen aus der Sperrzone I, der verwertet werden sollen, kann am Kadaversammelplatz in Babenhausen entsorgt werden. Aufbruch ist bitte auslaufsicher verpackt zu bringen (z.B. in Müllsäcken, oben verknotet).  


Allgemeinverfügungen

Aufhebung bisheriger Allgemeinverfügungen und Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen in der Sperrzone II (13.09.2024) I Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive Karte I Formular Drohnenflug 

Sperrzone III (vorher Schutz- und Überwachungszone für Hausschweine: Gebietsfestlegung und Maßnahmen für Hausschweine (08.08.2024) I Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive Karte


Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, fassen Sie es nicht an und nähern Sie sich nicht dem Kadaver. Melden Sie den Fundort dem Veterinäramt (veterinaeramt@remove.this.ladadi.de).

In der infizierten Zone (Sperrzone II) gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde.

Im Waldgebiet der infizierten Zone ist Radfahren, Reiten und der Fußgängerverkehr ausschließlich auf befestigten und ausgewiesenen Waldwegen gestattet.

Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden.