Blauzungenkrankheit

In einem landwirtschaftlichen Betrieb im Saar-Pfalz-Kreis (Saarland) wurde am 6.11.2025 bei einem Kalb der Erreger der sogenannten Blauzungenkrankheit (BTV-8) nachgewiesen. Als Folge dieses Ausbruchs wird die bisher bestehende hessische Handelsrestriktionszone deutlich ausgeweitet – sie umfasst nun fast das gesamte Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

Durch den Ausbruch im Saarland erweitert sich die bisher bestehende hessische BTV 3/BTV 8-Handelsrestriktionszone. Mit der nachfolgenden interaktiven Karte können Landwirte niederschwellig die BTV-Zone ihres Betriebs eruieren: 

zur interaktiven Landkarte

 

 

Tierhalter-Erklärungen

Die notwendigen Tierhaltererklärungen für die betroffenen Betriebe können Sie herunterladen:

Für Tiere empfänglicher Arten, die aus der Sperrzone verbracht werden sollen, müssen die Verbringungsvorschriften des EU-Rechts eingehalten werden, die im Folgenden aufgeführt sind. Dies gilt auch für Verbringungen in BTV8-freie Gebiete in Hessen und anderen Bundesländern. Da Baden-Württemberg komplett in der Sperrzone liegen wird, können Tiere aus der hessischen Sperrzone ohne weitere Beschränkungen nach Baden-Württemberg verbracht werden. Umgekehrt können Tiere empfänglicher Arten aus Baden-Württemberg ohne weitere Beschränkungen in die in der Sperrzone liegenden Regionen in Hessen verbracht werden. Bei einem Export von Tieren empfänglicher Arten in Drittländer müssen die jeweiligen Vorgaben des Drittlands berücksichtigt werden. 

 

 

Regelungen

Diese Regelungen gelten aktuell ausschließlich für BTV8. 
In Bezug auf BTV3 gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen. 

  1. Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen:
    a) sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft;
    oder
    b) sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.

  2. Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter
    a) vor der Belegung korrekt gegen BTV-8 geimpft
    oder
    b) mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt korrekt gegen BTV-8 geimpft wurden

    Im Fall von 2b. ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde.
    Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.

  3. Tiere, die keine der Anforderungen nach 1) oder 2) erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie
    a) mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden
    und
    b) während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden

    Diese Tiere müssen für die Verbringung in Deutschland zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden.
    Die Regelungen der Nummern 2 und 3 können für die Verbringung in andere EU-Mitgliedstaaten nur angewendet werden, wenn der jeweilige Mitgliedstaat dieses Verfahren auf der EU-Seite veröffentlicht hat.

  4. Zur Schlachtung innerhalb Deutschlands bestimmte Tiere empfänglicher Arten, die keine Krankheitssymptome zeigen, müssen lediglich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden, in der die Freiheit von Krankheitssymptomen erklärt wird. Sofern diese Tiere nicht gegen BTV8 geimpft sind, müssen sie am Bestimmungsschlachthof innerhalb von 24 Stunden geschlachtet werden.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Blauzungenkrankheit auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat: 

Infoseiten Blauzungenkrankheit