Reservierung eines Wunschkennzeichens

Auf den folgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, Ihr persönliches Wunschkennzeichen auszusuchen und zu reservieren. Die Reservierung erfolgt für 90 Tage. Sollten Sie innerhalb von 90 Tagen kein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen bei einer unserer Zulassungsstellen zugelassen haben, wird die Reservierung des Kennzeichens gelöscht. Bitte denken Sie auch daran, die notwendigen Unterlagen bei der Anmeldung mitzubringen.

Die reservierende und die zulassende Person beziehungsweise der Fahrzeughalter müssen identisch sein. Die Reservierung von mehreren Kennzeichen zu anderen Zwecken als der Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist nicht gestattet! Durch die Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit Ihrem persönlichen Wunschkennzeichen entstehen Kosten in Höhe von 10,20 Euro und eine Vorabreservierungsgebühr von 2,60 Euro.

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit ein Zufallskennzeichen zu reservieren. Hierfür fällt lediglich die Vorabreservierungsgebühr in Höhe von 2,60 Euro an.

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Wichtige Hinweise

Seit Beginn des Jahres 2013 haben Fahrzeughalter innerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg die Wahlmöglichkeit zwischen dem Unterscheidungszeichen DA und DI.

Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen DA und mit einer Buchstaben- und Ziffernkombination bestehend aus

  • einem oder zwei Buchstaben der Serie B, F, G, I, O oder Q und einer Zahl zwischen 1 und 999 sowie
  • zwei Buchstaben und einer Zahl zwischen 100 und 999

werden nur an die Einwohner der Stadt Darmstadt vergeben. Da die Stadt Darmstadt kreisfrei und damit nicht zum Landkreis Darmstadt-Dieburg gehört, müssen sich Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Darmstadt an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Darmstadt wenden.

Bei der Reservierung von Kennzeichen bitten wir Nachfolgendes zu beachten, da für den Fall der Reservierung eines nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zulässigen Kennzeichens, eine Zuteilung desselben nicht erfolgen kann:

Für Fahrzeuge innerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg sind grundsätzlich Kennzeichen zuzuteilen, die in der Ziffernfolge aus einer Kombination aus dem Unterscheidungskennzeichen DA oder DI und nachfolgend mindestens 3 Stellen, also 1 Buchstabe und 2 Zahlen oder 2 Buchstaben und 1 Zahl bestehen.

Bitte beachten Sie, dass bei Oldtimer-/Saison-/E-Kennzeichen der jeweilige Zusatz (H, Saisonzeitraum, E) nicht mit reserviert wird und das Kennzeichen mit diesem Zusatz nicht länger als insgesamt 8 Stellen mit dem Unterscheidungskennzeichen (DA oder DI) haben darf.

Die Reservierung eines Kennzeichens bestehend aus weniger als 4 Stellen kann nur über die Zulassungsbehörde erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung von Kennzeichen mit 2-stelliger Ziffernfolge ausschließlich Fahrzeugen vorbehalten ist, bei denen die Anbringung einer längeren Ziffernfolge nicht möglich ist und entsprechende Umbaumaßnahmen aus technischen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Sollten Sie ein kurzes (2-stelliges Kennzeichen) oder verkleinertes Kennzeichen benötigen, setzen Sie sich bitte mit der Zulassungsbehörde zur Klärung der weiteren Vorgehensweise in Verbindung (Kontakt: 06071 / 881-2470 oder 2471, Kfz-Zulassung@remove.this.ladadi.de).

Die Vorabreservierung solcher Kennzeichen ist hinfällig, sofern die spätere Zuteilung wegen Nichterfüllung der o.g. Voraussetzungen versagt wird.

Die Reservierung eines Kennzeichens ist grundsätzlich in jedem Fall unverbindlich, ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung des reservierten Kennzeichens besteht nicht. Regressansprüche bezüglich bereits vorab (vor Zuteilung durch die Zulassungsstelle) geprägter oder auch schon vorhandener Kennzeichenschilder bestehen nicht!