Ersatzdokumente

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis des*der Fahrzeughalters*in
  • bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des*der Geschäftsführers*in
  • Bericht der Hauptuntersuchung (im Original) 
  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • bei Verlust: Abgabe einer Eidesstattliche Versicherung bei der Zulassungsbehörde (persönliche Vorsprache des*der Fahrzeughalters*in erforderlich)

zusätzlich bei Verlust von

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese nicht ebenfalls in Verlust geraten ist

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief):

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern diese nicht ebenfalls in Verlust geraten ist

Kennzeichen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein und-brief)
  • falls nur ein Kennzeichen in Verlust geraten ist, dann ist das andere vorzulegen

 

Hinweise:

Wenn ein Fahrzeug noch in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen ist bzw. war und die Fahrzeugdokumente durch eine andere Zulassungsbehörde ausgestellt wurden, ist bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I/Teil II -Fahrzeugdokumente- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der letzten zuständigen Behörde einzuholen.

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes muss ein Aufbietungsverfahren in die Wege geleitet werden. Die Zulassungsbehörde unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt und das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Wird die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzuliefern.

 

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