Neuzuteilung von roten Kennzeichen (Händler*innen)

Rote Kennzeichen können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler*innen befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. (§ 41 Abs. 2 FZV)

Unterlagen:

  • Antrag
  • gültiger Personalausweis des*der künftigen Fahrzeughalters*in
  • bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Polizeiliches Führungszeugnis (bei der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung zu beantragen)
  • Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Nachweis über mindestens drei Stellplätze (durch Vorlage eines Miet-/Pachtvertrages oder Eigentumsnachweises)

Verlängerung von roten Kennzeichen (Händler*innen)

Unterlagen:

  • Antrag
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des*der Fahrzeughalters*in
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Fahrzeugscheinheft und Fahrtenbuch
  • Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten)

Neuzuteilung von roten Kennzeichen (Oldtimer)

Unterlagen:

  • Antrag
  • gültiger Personalausweis des*der künftigen Fahrzeughalters*in
  • bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung
  • Identitätsnachweis für das Fahrzeug (Zulassungsbescheinigung I und II / Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (bei der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung zu beantragen)
  • Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Oldtimer-Gutachten (§23 StVZO)

 

Hinweise:

Bitte setzen Sie sich vor Ihrer Vorsprache mit der Zulassungsbehörde in Verbindung, da von dieser eine Anfrage über die Zuverlässigkeit der Firma und die vorhandenen Stellplätze an die jeweilige Gemeinde oder Stadtverwaltung gestellt werden muss.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Roten Dauerkennzeichen (Neuzuteilung, Verlängerung, etc.) zentral im Geschäftskundenbereich bei der Hauptstelle der Zulassungsbehörde in Dieburg erfolgt. Die Ersatzausstellung sowie Rückgabe von Fahrzeugscheinheften ist weiterhin auch bei allen Zulassungsaußenstellen möglich.

 

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