Teilplan Energie: Stellungnahme des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat sich im Rahmen der ersten Offenlage zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Energie fristgerecht mit einer schriftlichen Stellungnahme geäußert. Der Stellungnahme liegen die Beschlüsse des Kreistages vom 07.04.2014 und des Kreisausschusses vom 06.05.2014 zugrunde.

Die wichtigsten Punkte sind zusammengefasst: 

  • Politische Transparenz und verantwortungsvolles Verwaltungshandeln sowie die breite Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen und Behörden sind aus Sicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg für die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien unerlässlich.
  • Windenergie: Nach Beschlussfassung des Teilplans ist Windenergie nur in den definierten Vorrangflächen möglich. Alle anderen Gebiete sind Ausschlussflächen, Windnutzung dort nicht möglich. Der Landkreis fordert, dass auch nach der Beschlussfassung Abweichungen möglich sind, z.B. weil sich die Wirtschaftlichkeit aufgrund neuer Technologien ergibt. Alternativ fordert der Landkreis die Ausweisung von Vorbehaltgebieten, in denen tiefergehende fachliche Prüfungen ohne Zeitdruck und unter Berücksichtigung geänderter Faktoren (z.B. technische Weiterentwicklung, Abwanderung schützenswerter Arten, Entwicklung der lokalen Infrastruktur etc.) möglich bliebe.
  • Der Landkreis kritisiert die fachliche Qualität des zugrundeliegenden Windgutachtens, da in diesem Rechenmodell erhebliche Abweichungen von tatsächlich gemessenen Werten (z.B. Groß-Umstadt, Haiger) festzustellen sind.
  • Der Landkreis fordert eine stärkere Berücksichtigung der von den Kommunen definierten Vorranggebieten und Ausschlussflächen.
  • Der Landkreis fordert, dass grundsätzlich ein Repowering bestehender Anlagen auch außerhalb der im Entwurf definierten Vorrangflächen möglich sein muss. (Grundlage Kreistagsbeschluss 07.04.2014)
  • Der Landkreis fordert, dass eine zusätzliche Ausweisung von Vorrangflächen auf Beschluss der Kommune möglich bleiben muss, wenn der jeweilige Ausschluss die Fläche allein durch wenigstens ein Kriterium aus Mindestabstand, Windgeschwindigkeit oder Mindestflächengröße begründet wird. (Grundlage Kreistagsbeschluss 07.04.2014.

Die Stellungnahme zum Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen finden Sie hier.