Wege der Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen

Nationale Verfahren

Bei nationalen Verfahren sind zwei Wege der Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen möglich.

Zugelassene Angebotsabgabe:

 

Weg 1: Elektronische Abgabe in Textform gemäß § 126 b BGB

 

Hier muss der Bieter/Bewerber bei der Übermittlung seines Angebots/Teilnahmeantrags erkennbar sein.

Für die Erkennbarkeit der erklärenden (Rechts-)Person ist die Angabe des Namens des Bieters/Bewerbers an der vorgegebenen Stelle im Angebotsschreiben/Teilnahmeantrag erforderlich.

Bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften reicht die Angabe des Firmennamens aus.

Die elektronische Abgabe in Textform erfolgt über die Vergabeplattform subreport ELViS. Eine Bedienungsanleitung finden Sie links unter dem Button „Informationen für Bieter“.

Kurzanleitung:

Sie gehen rechts auf „Aktuelle Ausschreibungen“, suchen sich Ihr gewünschtes Verfahren heraus, lesen dort eine Zusammenfassung des Verfahrens und klicken oben auf „Link zur ELViS-Vergabeplattform und den Ausschreibungsunterlagen...“. Somit gelangen Sie direkt zu dem von Ihnen gewünschten Verfahren. Hier können Sie auf „anzeigen“ klicken und die Vergabeunterlagen downloaden. Wenn Sie die Vergabeunterlagen ohne vorheriges Registrierung herunterladen, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen während der Angebotsfrist/Teilnahmefrist und die Informationseinholung liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung (nähere Informationen hierzu siehe unten).

Sie speichern die heruntergeladenen Vergabeunterlagen auf Ihrem Computer ab. Dort können Sie alle notwendigen Unterlagen ausfüllen und wieder abspeichern.

Zur Abgabe Ihrer Unterlagen loggen Sie sich in subreport ELViS ein und gehen links auf „Angebote abgeben“. Dort laden Sie Ihre Angebotsunterlagen hoch und Ihr Angebot ist abgegeben. Eine genauere Beschreibung finden Sie links unter dem Button „Informationen für Bieter – Bedienungsanleitungen“.

Kosten: 0,- EUR je Anforderung und 0,- EUR je Abgabe

Wichtiger Hinweis: Es ist nicht zulässig, elektronische Angebote oder Teilnahmeanträge über die Nachrichtenfunktion von subreport ELViS oder per E-Mail abzugeben.

 

Europaweite Verfahren

Bei europaweiten Verfahren ist ausschließlich die elektronische Abgabe von Angeboten/Teilnahmeanträgen zugelassen.

Die Abgabe schriftlich in Papierform ist nicht zulässig und wird nicht gewertet.

Zugelassene Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen

 

Elektronisch in Textform gemäß § 126 b BGB

Eine Beschreibung und Kurzanleitung können Sie oben unter „nationale Verfahren“ finden.

 

Nationale sowie europaweite Verfahren

 

Soweit es nach einer Einzelfallprüfung durch den Auftraggeber, ob zu übermittelnde Daten erhöhte Anforderungen an die Sicherheit stellen, erforderlich ist, kann verlangt werden, dass Angebote und Teilnahmeanträge mit

1. einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur,

2. einer qualifizierten elektronischen Signatur,

3. einem fortgeschrittenen elektronischen Siegel oder

4. einem qualifizierten elektronischen Siegel.

zu versehen sind.

Erkennbar ist dies in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Kosten: 0,- EUR je Anforderung und Anschaffungskosten einmalig für eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur oder Siegel.

 

Bitte denken Sie daran:

Unter http://www.subreport.de/ stellen wir Ihnen sämtliche Ausschreibungsunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar zu Verfügung. Ihre gewünschten Vergabeunterlagen stehen dort zum Download bereit. Ein Versand auf dem Postweg erfolgt grundsätzlich nicht!!!

Bieter/Bewerber, die die Vergabeunterlagen ohne Registrierung und somit anonym von der Vergabeplattform herunterladen, bestätigen mit Abgabe ihres Angebots/Teilnahmeantrags, dass sie sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebots-/Teilnahmefrist informiert haben.

Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters/Bewerbers!

Weitere Informationen stehen für Sie links unter dem Button „Informationen für Bieter“ zur Verfügung.