Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges
Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist nur erforderlich, wenn ein Fahrzeug mit Verwertungsnachweis abgemeldet wird
 - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
 - Kennzeichen
 - gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, welche zur Außerbetriebsetzung vorspricht (eine Vollmacht des*der Halters*in ist nicht erforderlich)
 
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