Oldtimer-/Saison-/E-Kennzeichen
Unterlagen:
- gültiger Personalausweis des*der Fahrzeughalters*in
 - bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung
 - bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des*der Geschäftsführers*in
 - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)/bei Leichtkrafträdern die Betriebserlaubnis
 - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
 - Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (bei Beauftragung von Dritten)
 - Bericht der Hauptuntersuchung (im Original)
 - Kennzeichen
 - bei Oldtimerkennzeichen zusätzlich: Gutachten nach § 23 StVZO
 - bei Oldtimerkennzeichen zusätzlich: Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
 - bei Saisonkennzeichen zusätzlich: Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer) mit Eintrag des Betriebszeitraums
 - bei E-Kennzeichen zusätzlich: EU-Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung, Herstellerbescheinigung oder ein Gutachten nach §21 StVZO
 
Hinweise:
Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Diesen "historischen" Fahrzeugen kann auf Antrag ein H-Kennzeichen zugeteilt werden.
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge, die nur zu bestimmten Jahreszeiten genutzt werden. Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.
Auch Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
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