Gender Budgeting
Fachtag: „Mit Gender Budgeting zu mehr Effizienz und Gerechtigkeit in öffentlichen Haushalten“ am 24. Mai 2016 mit einem Fachvortrag von Dr. Cornelia Hösl-Kulike und der Projektpräsentation der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung Mühlheim.
„Eine moderne Haushaltssteuerung hat den Anspruch, leistungs- und wirkungstransparent zu sein und zielgruppenorientiert und bedarfsgerecht mit dem Budget umzugehen“, betont Landrat Klaus Peter Schellhaas in seinem Grußwort auf dem Fachtag. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist einer der ersten Landkreise, der sich dem Thema „Gender Budgeting als Beitrag zur Weiterentwicklung der Haushaltwirtschaft“ annähert. „Mit Hilfe des Gender Budgeting können die unterschiedlichen Auswirkungen der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben auf Frauen und Männer ermittelt werden, um für beide einen chancengerechten Haushalt aufzustellen“, so Schellhaas weiter.
Gender Budgeting bedeutet im Wesentlichen die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse von Frauen und Männern bei der Verwendung öffentlicher Budgets. Damit fördert es die Chancengleichheit und sorgt für Transparenz. Gender Budgeting sei damit wirkungsvolles Qualitätssicherungsinstrument einer ordnungs- und zeitgemäßen Verwaltung, so Monika Abendschein vom Büro für Chancengleichheit des Landkreises Darmstadt-Dieburg.Der Fachtag bildet den Abschluss eines Kooperationsprojekts des Büros für Chancengleichheit der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg mit der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung in Mühlheim und deren stellvertretenden Rektor Thomas Fiedler.
Die Ergebnisse des Projekts „Gender Budgeting als Beitrag zur Weiterentwicklung der Haushaltwirtschaft beim Landkreis Darmstadt-Dieburg“ stellte die studentische Projektgruppe nun vor. Beteiligt waren neben dem Fachbereich Finanz- und Rechnungswesen vier weitere Fachbereiche.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Fachtags, für die das Thema größtenteils neu war, waren Dank des Fachvortrags von Dr. Cornelia Hösl-Kulike rasch von der praxisnahen Anwendbarkeit überzeugt. Gender Budgeting ist
zielgruppengerechte Haushaltsteuerung und damit wirkungsvolles Qualitätssicherungsinstrument für Verwaltung und für politische Gremien.
In ihrem Vortrag schilderte Dr. Cornelia Hösl-Kulike die Umsetzung des Gender Budgeting-Prozesses in Freiburg. Als Leiterin der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming der Stadt Freiburg war sie hier wesentlich am Prozess beteiligt und kennt auch Pro und Contra auf dem Weg dahin. Ihr Fazit: Gender Budgeting hängt eng mit dem Gender Mainstreaming-Prozess zusammen. Die politische Führungsspitze muss dahinter stehen, auch damit die Verwaltung fachlich geschult wird. Und es sind Bereiche zu identifizieren, die einen inhaltlichen Mehrwert versprechen.
Gender Mainstreaming - Gleichstellung als verpflichtende Gemeinschaftsaufgabe
Gender Mainstreaming als Leit- und Handlungsrichtlinie für Politik und Verwaltung
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg verpflichtet sich, seine Politik und sein Verwaltungshandeln nach den Grundsätzen des Gender Mainstreaming auszurichten und zu organisieren. Ziel allen politischen Handelns muss deshalb sein, Gleichberechtigung zu verwirklichen.
Ansatzpunkt des Gender Mainstream ist die Erkenntnis, dass für die Realisierung von Gleichberechtigung alle politischen Entscheidungsträger verantwortlich sind. Daraus erfolgt zwingend, dass Gleichberechtigung ein Kriterium für die Entscheidung in allen Bereichen von Verwaltung und Politik sein muss. Die bestehenden gleichstellungsrelevanten Instrumente zur Struktur-Ausgleichsförderung für Frauen nach dem HGlG und der HKO bleiben hiervon unberührt.
Was ist Gender Mainstreaming?
GM möchte „mittelbare Diskriminierungen“ von Frauen und Männern verhindern. Viele Entscheidungen in politischen und verwaltungsinternen Zusammenhängen erscheinen auf den ersten Blick ohne unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer zu sein.
Bei genauerem Hinsehen finden sich Benachteiligungen auf struktureller Ebene. Hier wird herkömmlicherweise die Frauenbeauftragte aktiv, auf Basis unterschiedlicher Gesetze (HGlG, HKO, GG). Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen sind der klassische Aufgabenbereich der Frauenbeauftragten – der in der Regel einen isolierten Aufgabenbereich innerhalb der Verwaltung darstellt.
Neu: Das Instrument des GM geht über diesen isolierten Aufgabenbereich hinaus und verankert das Denken und Handeln zu Aspekten der Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Ebenen des politischen Handelns und Verwaltungshandelns.
Wie: GM richtet sich an die an politischer Gestaltung beteiligten Akteure und Akteurinnen und ist damit Chef-Sache (top-down).
Wodurch: GM ist zunächst ein Analyseinstrument. Dafür notwendig sind u.a. geschlechterdifferenzierte Statistiken und Analysen. Aus der Analyse des Ist-Zustandes und der sich eventuell ergebenden unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer werden Ziele formuliert. Um diese zu erreichen werden entsprechend Maßnahmen angeregt und umgesetzt.
GM ist eine ergänzende Methode zur klassischen Gleichstellungsarbeit der Frauenbeauftragten.
Die Ausrichtung an den Lebensrealitäten beider Geschlechter erhöht die Wirksamkeit von politischen und verwaltungstechnischen Maßnahmen.