Brexit
Brexit: aktuelle Informationen für britische Staatsangehörige
BREXIT: Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 01.01.2021
Kurz zusammengefasst:
- alle britischen Staatsangehörigen im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden im Dezember 2020 zur Prüfung des Aufenthalts ab 01.01.2021 angeschrieben.
- für Erteilung des Aufenthaltsdokumentes-GB werden ab Januar 2021 Online-Terminvergaben eingestellt.
- Vom 01.01.2021 bis 31.03.2021 gilt der Aufenthalt bei vor dem 31.12.2020 freizügigkeitsberechtigten britischen Staatsangehörigen als erlaubt.
Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland in der Europäischen Union endete mit Ablauf des 31. Januar 2020. Auf Grund der Artikel 126 und 127 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Austrittsabkommen) gilt für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland noch bis zum 31. Dezember 2020 Unionsrecht. Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen können sich daher grundsätzlich während des Übergangszeitraumes weiterhin in Deutschland sowie der gesamten EU frei bewegen. Erst nach dem Ende des Übergangszeitraumes ändert sich die Rechtslage.
Ab dem 1. Januar 2021 haben Personen, die bis dahin berechtigt waren, sich in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat aufzuhalten oder zu arbeiten, im Wesentlichen die gleichen Rechte wie vor dem Austritt. Diese Rechte bestehen "kraft Gesetzes", sie müssen also nicht geltend gemacht werden.
Das bedeutet, dass innerhalb der ersten drei Monate des Jahres 2021 die neuen Aufenthaltsrechte (Aufenthaltsdokument-GB) an die britischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen in der Regel auszustellen sind. Die Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg plant daher für die Monate Januar bis März 2021 Vorsprachetermine bereitzustellen.
Hierzu ist die aktive Mitwirkung unserer britischen Staatsangehörigen erforderlich. Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU haben Personen, die ein Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen in Anspruch nehmen wollen, ihren Aufenthalt bei der zuständigen Ausländerbehörde anzuzeigen.
Alle volljährigen britischen Staatsangehörigen im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden im Dezember 2020 durch die Ausländerbehörde angeschrieben. Die ausgefüllten Formulare und notwendigen Nachweise sollten dann zügig an die Ausländerbehörde zurückgesandt werden, damit ohne zeitliche Verzögerung ein Vorsprachetermin eingeplant werden kann.
Zur weiteren Flexibilisierung wird ab Januar 2021 ein Online-Termin-Vergabesystem eingerichtet. Die Freigabe der Termine hängt aber kausal davon ab, wie zügig und vollständig die angeforderten Unterlagen eingereicht werden.
Familienangehörige, die bereits eine Aufenthaltskarte oder eine Daueraufenthaltskarte besitzen und somit nicht selbst unter das Austrittsabkommen fallen, müssen nicht von sich aus tätig werden. Die Ausländerbehörde kommt auf diese Personen zu um das jeweilige Dokument gegen ein neues Dokument auszutauschen.
Kurz zusammengefasst:
- alle britischen Staatsangehörigen im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden im Dezember 2020 zur Prüfung des Aufenthalts ab 01.01.2021 angeschrieben.
- für Erteilung des Aufenthaltsdokumentes-GB werden ab Januar 2021 Online-Terminvergaben eingestellt.
- Vom 01.01.2021 bis 31.03.2021 gilt der Aufenthalt bei vor dem 31.12.2020 freizügigkeitsberechtigten britischen Staatsangehörigen als erlaubt.
Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen ab dem 01.01.2021
Weitere Informationen und Ausführungen finden Sie hier:
Handout der Britischen Botschaft Berlin
http://germany.iom.int/de/uknsf-unterstuetzungsprogramm
- Broschüre des UK Nationals Support Fund
Informationsbroschüren:
Deutsch: www.bmi.bund.de/brexit-info <http://www.bmi.bund.de/brexit-info>
Englisch: www.bmi.bund.de/brexit-info-en <http://www.bmi.bund.de/brexit-info-en>