Ukraine

Mit der Achten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurde die UkraineAufenthFGV bis zum 04.03.2027 verlängert. Mit dieser Verordnung wurden die nach § 24 AufenthG erteilten Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert, ohne dass es hierfür einer expliziten Verlängerung im Einzelfall bedarf. 

Das heißt für Sie: Ihre Aufenthaltserlaubnis sowie die Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit erlaubt“ und „Wohnsitznahme Land Hessen“ gelten ebenfalls ohne Verlängerung bis zum 04.03.2027 fort.

Sie erhalten keine neue Aufenthaltserlaubnis! Ihr Aufenthalt ist bis zum 04.03.2027 legal und erfordert  keinen neuen Aufenthaltstitel.

Bei Bedarf steht Ihnen folgende Bescheinigung zur Verfügung:“  

Bescheinigung über die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnis

Für weitere Informationen wird die Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge www.germany4ukraine.de empfohlen.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg unterstützt alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind. 

Die Erstregistrierung erfolgt über den nachfolgenden Link:

Erstregistrierung für Geflüchtete aus der Ukraine