Ukraine

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert.

Das heißt für Sie: Ihre Aufenthaltserlaubnis sowie die Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit erlaubt“ und „Wohnsitznahme Land Hessen.“ gelten ebenfalls ohne Verlängerung bis zum 04.03.2025 fort.

Sie erhalten keine neue Aufenthaltserlaubnis! Ihr Aufenthalt ist bis zum 04.03.2025 legal und erfordert  keinen neuen Aufenthaltstitel.

Für weitere Informationen wird die Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge www.germany4ukraine.de empfohlen.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg unterstützt alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind. 

Die Erstregistrierung erfolgt über den nachfolgenden Link:

Erstregistrierung für Geflüchtete aus der Ukraine