Einreichung und Prüfung Ihrer Unterlagen

Sie können Ihr Formular zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung und die erforderlichen Unterlagen (siehe bitte Link „Erforderliche Unterlagen“ oben) wie folgt einreichen:

Per E-Mail: Als Datei (PDF oder jpeg.) an besuchseinladung@ladadi.de übermitteln.

Per Post: senden Sie bitte Ihre kompletten Unterlagen an unsere Postanschrift:

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, Ausländerwesen, 64276 Darmstadt

Persönlich: Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich abgeben möchten, besteht hierfür die Möglichkeit im Erdgeschoss des Dienstgebäudes (Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23, 64807 Dieburg) an der Servicestelle (während der Öffnungszeiten).

Nach Eingang Ihres Antrags senden wir Ihnen per E-Mail eine Bestätigung. Nach Erhalt dieser Mail haben Sie die Möglichkeit, einen Termin zur Abholung über unser Online-Buchungssystem zu reservieren.

Bearbeitungszeit: Bei Vorlage vollständiger Unterlagen beträgt diese in der Regel ca. 3 bis 4 Wochen. Vor Hauptreisezeiten kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Sie müssen persönlich vorbeikommen, um Ihre Verpflichtungserklärung abzuholen. Da es sich um eine selbstschuldnerische Erklärung handelt, muss Ihre Unterschrift vor Ort beglaubigt werden. Sie können sich hierbei nicht von Ihrem Ehepartner oder sonstige Verwandte/Bekannte vertreten lassen (auch nicht durch Vorlage eine Vollmacht).

Die Abholung findet in unserem Dienstgebäude in Dieburg statt: Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23. Bei Ihrer Ankunft wenden Sie sich bitte zuerst an den Serviceschalter im Erdgeschoss.

Gebühr: Für die Bearbeitung fällt eine Gebühr in Höhe von 29,00 Euro für jede Verpflichtungserklärung an. Die Zahlung kann mit Bargeld oder EC-Karte erfolgen. Bei Nichterhalt des Visums können keine Gebühren zurückerstattet werden.  

Nach der Abholung: Das Original der Verpflichtungserklärung muss an den Gast übersandt werden, damit dieser das Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen kann.

Das Original der Verpflichtungserklärung erhält der Ausländer nach Visumentscheidung von der Auslandsvertretung zurück, damit er diese bei Einreise an der Grenze vorweisen kann. 

Eine Durchschrift der Verpflichtungserklärung verbleibt als ggf. vollstreckbarer Titel bei der Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

Die Verpflichtungserklärung wird nach ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen in der Regel für bis zu 6 Monate anerkannt. Nach Ablauf dieses Zeitraums, wird Ihr Gast zur Visumsbeantragung eine neue Verpflichtungserklärung benötigen.

Unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung, ist es für die Visumerteilung grundsätzlich erforderlich, dass ein Krankenversicherungsnachweis vorgelegt wird. Diese kann im Ausland oder auch in Deutschland abgeschlossen werden.