Erforderliche Unterlagen

Sie müssen Folgendes einreichen (die entsprechenden Formulare stehen auf unserer Website zur Verfügung):

1)   Formular zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung

  • Vollständig, richtig und deutlich lesbar ausgefüllt und unterschrieben.

  • Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) angeben, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können. 

2)   Erklärung zur Abgabe eine Verpflichtungserklärung

  • Bevor Sie sich zur Abgabe der Verpflichtungserklärung entschließen, sollten Sie diese Erklärung unbedingt gründlich gelesen haben.

  • Von Ihnen und gegebenenfalls von Ihrem Ehepartner unterschrieben  

3)  Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses und ggf. Ihres Aufenthaltstitels.

  • Falls verfügbar, auch eine Kopie des Reisepasses/der Reisepässe Ihres Gastes/IhrerGäste. 

4) Einkommensnachweise

    a. Wenn Sie Angestellte/r oder Arbeitnehmer/in sind:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate (ggf. auch von Ihrem Ehepartner).

  • Sie können eine Verpflichtungserklärung in der Regel nur abgeben, wenn Sie sich nicht in der Probezeit befinden. 

  b. Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind:

  • Letzter Steuerbescheid (Steuerjahr - nicht älter als zwei Jahre). Steuerbescheide welche länger als zwei Jahre zurückliegen, werden mangels Aktualität zur Bonitätsprüfung nicht akzeptiert.

  • Bescheinigung über Ihren Reingewinn der letzten 12 Monate. Diese muss von einem Steuerberater ausgestellt (unterschrieben und abgestempelt) und darf nicht älter als ein Monat sein.

  • Gewerbeanmeldung

  • Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) allein ist nicht ausreichend. Eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung dient nur dem Nachweis, dass die Tätigkeit weiterhin ausgeübt wird.

  • ggf. Einkommensnachweis Ihres Ehepartners  

   c. Wenn Sie Mieteinahmen haben:

  • Letzter Steuerbescheid (Steuerjahr - nicht älter als zwei Jahre).

  • Mietvertrag/Mietverträge sowie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate über Eingang der Zahlung. 

   d.Wenn Sie Rente beziehen:

  • Aktueller Rentenbescheid/aktuelle Rentenbescheide