Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ?

Kostenhaftung - Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich für Ihren Gast/Ihre Gäste folgende Kosten zu übernehmen:

  • Alle Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Wohnen, Kleidung)

  • Sozialleistungen, die dem Staat entstehen könnten (zum Beispiel für ärztliche Behandlung, Medikamente und für die Versorgung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit)

  • Rückreisekosten (zum Beispiel Flugticket und ggf. Abschiebekosten), falls Ihr Gast nicht freiwillig wieder ausreisen sollte

Die Verpflichtung:

  • ist grundsätzlich unwiderruflich.

  • ist für den Zeitraum von 5 Jahren gültig. Der Zeitraum beginnt mit Einreise der betroffenen Person oder mit Beginn der Visumgültigkeit, wenn sich die Person bereits im Bundesgebiet Deutschland aufhält. Die Verpflichtung endet vor Ablauf der 5 Jahre mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthaltes.

  • erlischt nicht vor Ablauf des 5 Jahre Zeitraums, wenn der Aufenthalt Ihres Gastes aus Gründen verlängert wird, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Krankheit, illegaler Aufenthalt). Hier müssen Sie weiterhin alle Kosten des Gastes tragen.

  • ist auch dann gültig, wenn Ihr Gast einen Asylantrag stellt, als Asylberechtigter anerkannt bzw. die  Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommt.