Einreichung und Prüfung Ihrer Unterlagen

Sie können Ihr Formular zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung und die erforderlichen Unterlagen (siehe Link "Erforderliche Unterlagen") wie folgt einreichen:

Per E-Mail: Als Datei (PDF oder jpeg.) an besuchseinladung@ladadi.de übermitteln.

Per Post: Obwohl sich unsere Ausländerbehörde in Dieburg befindet (und wo Sie Ihre Verpflichtungserklärung abholen müssen – sehen Sie bitte unten), um Ihren Antrag per Post einzureichen, senden Sie ihn bitte an unsere einheitliche Postanschrift:

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, Ausländerwesen, 64276 Darmstadt

Persönlich: Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich abgeben möchten, besteht hierfür die Möglichkeit im Erdgeschoss des Dienstgebäudes (Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23, 64807 Dieburg) an der Servicestelle (während der Öffnungszeiten).

Nach Eingang Ihres Antrags senden wir Ihnen per E-Mail eine Bestätigung. Nach Erhalt dieser Mail haben Sie dann die Möglichkeit, einen Termin zur Abholung über unser Online-Buchungssystem zu reservieren.

Bearbeitungszeit: Bei Vorlage vollständiger Unterlagen, beträgt dies in der Regel ca. 3 bis 4 Wochen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer höheren Anzahl von Anträgen, diese Arbeitszeit vor den Hauptreisezeiten verlängert werden kann.

Sie müssen persönlich vorbeikommen, um Ihre Verpflichtungserklärung abzuholen. Da es sich um eine selbstschuldnerische Erklärung handelt, muss Ihre Unterschrift vor Ort beglaubigt werden. Sie können sich hierbei nicht von Ihrem Ehepartner oder sonstige Verwandte/Bekannte vertreten lassen (auch nicht durch Vorlage eine Vollmacht).

Die Abholung findet in unserem Dienstgebäude in Dieburg statt: Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23. Bei Ihrer Ankunft wenden Sie sich bitte zuerst an den Serviceschalter im Erdgeschoss.

Gebühr: Für die Bearbeitung fällt in Höhe von 29,00 Euro für jede Verpflichtungserklärung an. Die Zahlung kann mit Bargeld oder EC-Karte erfolgen. Bei Nichterhalt des Visums können keine Gebühren rückerstattet werden.  

Nach der Abholung: Das Original der Verpflichtungserklärung muss an den Ausländer weitergeleitet werden, der das Visum beantragt und die Verpflichtungserklärung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) vorlegt. Das Original verbleibt anschließend beim Ausländer zur Vorlage bei der Grenzkontrolle. Bei Ausländern, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, z.B. Studenten, die ihr Studium fortsetzen, muss die Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde des Wohnorts des Ausländers vorgelegt werden.  

Eine Durchschrift der Verpflichtungserklärung verbleibt als ggf. vollstreckbarer Titel bei der Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

Die Verpflichtungserklärung wird nach ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen  in der Regel für bis zu 6 Monate anerkannt. Nach Ablauf dieses Zeitraums, wird Ihr Gast eine neue Verpflichtungserklärung benötigen.

Unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung, ist es für die Visumerteilung grundsätzlich erforderlich, dass ein Krankenversicherungsnachweis vorgelegt wird. Diese kann im Ausland oder auch in Deutschland abgeschlossen werden.