Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
Die Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) hat das Ziel, Menschen zu helfen, die in besonderen sozialen Schwierigkeiten leben, welche mit problematischen Lebensverhältnissen verbunden sind.
Besondere Lebensverhältnisse bestehen insbesondere bei
- fehlender oder nicht ausreichender Wohnung,
- ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage,
- gewaltgeprägten Lebensumständen,
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder
- vergleichbar nachteiligen Umständen.
Die Hilfe sollte vorrangig ambulant gewährt werden. Ist jedoch eine ambulante Betreuung nicht ausreichend, wird die Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten von bestimmten Einrichtungen mit besonders geschultem Personal in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe durchgeführt. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es sieben spezielle Häuser, die diese Hilfe anbieten.
Sollten Sie sich in besonders schwierigen Lebensverhältnissen befinden, die Sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, wenden Sie sich bitte an die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartnerinnen des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Die Sachbearbeiterinnen können Sie umfassend informieren und Kontakte zu Betreuungspersonen und Einrichtungen herstellen. Die Antragstellung erfolgt sodann gemeinsam mit der Betreuungsperson oder über die Einrichtung.
AnsprechpartnerInnen
Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
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Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse. | ||
Standort: Kreishaus Dieburg | ||
Frau Diehl Stationäre Maßnahmen teilzeitbeschäftigt, nur vormittags zu erreichen und freitags nur telefonisch erreichbar | 3413 | 06151 / 881-1171 |
Herr Höfer sonstige ambulante Maßnahmen | 3421 | 06151 / 881-1189 |
Frau Rötschke ambulante Maßnahmen des Horizont e.V. Dieburg | 3413 | 06151 / 881-2145 |