Welche Teilhabeleistungen gibt es?

Unser Leistungskatalog gibt Ihnen einen Überblick über mögliche Maßnahmen. Bitte be­achten Sie, dass dieser Katalog nicht abschließend ist und die Teilhabeplanung individuell erfolgt.

Um weitere Informationen zu den einzelnen Teilhabemaßnahmen zu erhalten, klicken Sie diese bitte an. Durch erneutes Anklicken können Sie den Abschnitt wieder schließen.  

 

Leistungen für Kinder und Jugendliche


Die Frühförderung bietet pädagogische und medizinisch-therapeutische Förder- und Unter­stützungs­angebote für Kinder, die in ihrer Entwicklung auffällig, verzögert oder behindert sind. Die Leistungen der Frühförderung werden von der Geburt bis zur Einschulung erbracht.

Die Ziele der Frühförderung sind:

  • Förderung von Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion, Kommunikation und Sprache
  • Vermittlung von Kompensationstechniken
  • Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Entwicklung sozialer Fähigkeiten

Die Leistungsgewährung erfolgt grundsätzlich ohne Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten. Diese haben ebenso wie andere Bezugspersonen (z. B. in der Famlie oder in KiTas) die Möglichkeit, sich kostenlos in den Frühberatungsstellen beraten zu lassen.


Allgemeine Frühförderstellen

Die für den Westkreis zuständigen allgemeinen Frühförderstellen befinden sich in Darmstadt und Pfungstadt, die für den Ostkreis zuständigen Stellen in Reinheim, Groß-Umstadt und Dieburg.

Grafik
    Landkreiskarte: Zum Westkreis gehören Erzhausen, Weiterstadt, Griesheim, Pfungstadt, Bickenbach, Alsbach-Hähnlein, Seeheim-Jugenheim, Mühltal, Messel,
    Roßdorf, Ober-Ramstadt und Modautal. Für diese Orte sind die Frühberatungsstellen in Darmstadt und Pfungstadt zuständig. Zum Ostkreis gehören Eppertshausen,
    Münster, Dieburg, Groß-Zimmern, Reinheim, Groß-Bieberau, Fischbachtal, Otzberg, Groß-Umstadt, Babenhausen und Schaafheim. Für diese Orte sind die
    Frühberatungsstellen in Dieburg, Reinheim und Groß-Umstadt zuständig.



Westkreis

Frühberatungsstelle Darmstadt
Schwarzer Weg 14a
64287 Darmstadt
Telefon 06151 669680

Frühberatungsstelle Pfungstadt
Fabrikstr. 9
64319 Pfungstadt
Telefon 06157 9173010
Ostkreis

Frühberatungsstelle Dieburg
Weißturmstr. 29
64807 Dieburg
Telefon 06071 986644

Frühberatungsstelle Reinheim
Darmstädter Str. 2
64354 Reinheim
Telefon 06162 962440

Frühberatungsstelle Groß-Umstadt
Höchster Str. 20
64823 Groß-Umstadt
Telefon 06078 5094010


Spezielle Frühförderstellen

Neben den allgemeinen Frühförderstellen gibt es spezielle Frühförderstellen für Kinder mit Seh- oder Hörbehinderung. Diese Beratungsstellen sind überregional tätig und haben ihren Sitz in Frankfurt:

Interdisziplinäre Frühberatungsstelle
Hören und Kommunikation
Gutleutstr. 295-301
60327 Frankfurt a. M.
Telefon 069 24268660
SICHTWEISEN - Frühförderung für Kinder
mit Sehbehinderung und Blindheit
Kurt-Schumacher-Str. 31
60311 Frankfurt
Telefon 069 24751494002



Informationen zum Ausdrucken

Die Zusammenfassung dieser Informationen finden Sie im
Infor­ma­ti­ons­blatt Früh­för­de­rung



Frühförderung beantragen

Die Antrag­stellung erfolgt direkt über die Frühförderstellen. Bitte bringen Sie zum ersten Beratungstermin bereits vorhandene Arzt- und Klinik­berichte mit.




Eine frühzeitige Förderung in Form von heilpädagogischen Maßnahmen hilft Kindern mit Behinderung, Fuß im Leben zu fassen, eine reguläre Schule zu besuchen und selbständig zu werden. Integration sollte möglichst früh beginnen, um Berührungsängste zwischen Kindern mit und ohne Behinderung abzubauen. Ziel des Integrationsplatzes ist, den Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe am Kita-Alltag zu ermöglichen.


Wer hat einen Anspruch auf Förderung?

Kinder mit (drohender) Behinderung haben bereits im Vorschulalter einen Anspruch auf Förderung in Form eines Integrationsplatzes in einer Tageseinrichtung:

Foto: Eine Kleinkind, von dem nur der Hinterkopf zu sehen ist, spielt mit auf einem Tisch gestapelten Bauklötzen.
  • ab dem 1. - 3. Geburtstag
    in einer Kinderkrippe oder einer Kindertages­stätte,

  • ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt
    im Kindergarten oder einer Kindertagesstätte.

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Tageseinrichtungen wird in Hessen durch die Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung geregelt.

Die zur Umsetzung der Integrationsmaßnahme gezahlte Maßnahmepauschale ermöglicht der Kindertagesstätte unter anderem die Bereitstellung zusätzlicher Fachkraftstunden (i. d. R. mit 13 Stunden pro Woche für Kinder unter 3 Jahren und 15 Stunden pro Woche für Kinder über 3 Jahren).

Zusätzlich notwendige medizinisch-therapeutische Hilfen fallen in den Bereich der gesetzlichen Kranken­ver­siche­rung und werden durch diese abgedeckt. Diese Hilfen werden unabhängig von den Leistungen des Landkreises ärztlich verordnet und umfassen bei­spiels­weise auch:

  • sprachliche Förderung (z. B. durch Logopädie)
  • sensorische Förderung (z. B. bei hör- oder sehgeschädigten Kindern)
  • psychologische, soziale sowie ergotherapeutische Betreuung (häufig bei Kindern mit Entwicklungsproblemen)
  • physiotherapeutische Angebote (zur Verbesserung der motorischen Fähigkeiten)

Ob solche Angebote in der Kindertagesstätte stattfinden, ist abhängig von der Einrichtung und muss mit dieser geklärt werden.



Integrationsplatz beantragen

Die für die Beantragung benötigten Formulare finden Sie unter dem Stichwort "Integrationsplatz in einer Kindertagesstätte" auf der Seite Antrag auf EGH.




Schülerinnen und Schüler mit Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn diese erforderlich und geeignet sind, um gleichberechtigt am Unterricht und am Schulalltag teilnehmen zu können.

Foto: Eine Schulbegleiterin
  sitzt mit mehreren Kindern und einem Hund auf dem Boden einer Bibliothek. Sie schauen gemeinsam ein Buch an. Ein Mädchen hat das Down-Syndrom.

Teilhabeassistenzen begleiten Schülerinnen und Schüler mit Behinderung. Sie unterstützen während des Unterrichts, der Pausen sowie in der Offenen Ganztagsschule. Dabei fördern und unterstützen sie die Kinder und Jugendlichen nach ihrem persönlichen Bedarf. Bei der Ge­stal­tung des Schulalltags und der Kom­mu­ni­ka­tion mit anderen leisten sie wertvolle Hilfe­stellungen. Sie begleiten beispielsweise auf dem Schulweg, helfen dabei, Konflikte zu lösen und leisten pflegerische Hilfe. So tragen sie dazu bei, dass Inklusion gelingt. Die Freude an der Gemeinschaft und der individuelle Lernerfolg gehen so Hand in Hand.

Pädagogische oder unterrichtende Maßnahmen gehören zum Kernbereich der Schulen und sind keine Aufgaben der Teilhabeassistenz. Möglich ist auch die gemeinsame Unterstützung mehrerer Schülerinnen und Schüler ("Poolen"). Voraussetzung dafür ist, dass die Teil­habe­ziele jedes Einzelnen erreicht werden können.

Je nach Notwendigkeit plant das Team der Eingliederungshilfe gemeinsam mit den Sor­ge­be­rech­tig­ten die Art und den Umfang der Teilhabeassistenz. Nach der Kostenzusage durch die Kreisverwaltung wählen die Sor­ge­berechtigten die Teilhabeassistenz aus. Eine Auswahl der verschiedenen Leistungsanbieter finden Sie unten.

Die Kosten für die Teilhabeassistenz übernimmt die Kreisverwaltung. Die Leis­tungs­ge­wäh­rung erfolgt grundsätzlich ohne Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten.


Informationen zum Ausdrucken

Die Zusammenfassung dieser Informationen sowie eine Checkliste der für den Antrag erforderlichen Unterlagen finden Sie im
Flyer Teil­habe­assistenzen in Schulen (barrierefrei)

Flyer Teil­habe­assistenzen in Schulen (Englisch)

Flyer Teil­habe­assistenzen in Schulen (Arabisch)

Flyer Teil­habe­assistenzen in Schulen (Türkisch)


Übersicht der Leistungsanbieter

Leistungs­anbieter (päda­go­gische Fach­kräfte)
Leis­tungs­an­bieter (Angelernte Kräfte)


Teilhabeassistenz beantragen

Antrag Eingliederungs­hilfe für Kinder und Jugendliche

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz, den Mitwirkungspflichten und zum Wunsch- und Wahlrecht auf unserer Seite Antrag auf EGH.



 

Vermissen Sie etwas?

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