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Welche Pflegegrade und welche Formen der Pflege gibt es?
Darmstadt-Dieburg. Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, oder einen bereits vorhandenen Pflegeantrag erhöhen möchte, der muss einen sogenannten Pflegegrad-Antrag stellen, beziehungsweise eine Höherstufung bei seiner Pflegeversicherung beantragen. Der Medizinische Dienst überprüft den Antrag im Auftrag der Pflegekasse dann und erstellt ein Gutachten. Auch hier bietet der Pflegestützpunkt Darmstadt-Dieburg mit seinen Standorten in Pfungstadt und Dieburg Hilfestellung. „Man kann auch zu uns kommen, wenn man sich informieren möchte, welche Möglichkeiten es gibt“, sagt Fatma Yilmaz vom Pflegestützpunkt Darmstadt-Dieburg, „wie man etwa zu einem Pflegeantrag kommt, welchen Leistungen man beantragen kann oder welche Pflegeanbieter es in der Nähe gibt.“
Neben der Beratung zum Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads bei der Pflegekasse können die Angehörigen und die betroffenen Menschen vom Pflegestützpunkt auch Informationen zum Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes erhalten, damit sie sich auf den Besuch vorbereiten können. „Wir beraten alle gesetzlich Versicherten kostenlos, unabhängig und individuell“, sagt Fatma Yilmaz.
Punktesystem für den Pflegegrad
Anhand des Pflegegrad-Gutachtens erstellt die Pflegeversicherung den sogenannten Pflegegrad-Bescheid, der Auskunft darüber gibt, welchen der fünf Pflegegrade man erhält. Zugrunde liegt ein Punktesystem, das von 0 bis 100 Punkten reicht. Pflegegrad 1 – eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – erhält man bei 12,5 bis unter 27 Punkten. Von 27 bis unter 47,5 Punkten wird Pflegegrad 2 gewährt, was einer erheblichen Einschränkung der Selbstständigkeit entspricht. Von 47,5 bis unter 70 Punkten gibt es den Pflegegrad 3, der eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bedeutet. Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, er entspricht 70 bis unter 90 Punkten. Von 90 bis 100 Punkten gibt es den höchsten Pflegegrad, der schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen bedeutet. Je nach Einstufung gibt es dann mehr Leistungen.
Eine Beratung zum individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf gibt es auch vom Pflegestützpunkt des Landkreises, ebenso Auskünfte zu gesetzlichen und pflegerischen Leistungen und Informationen zu regionalen Betreuungsangeboten. Die Suche nach einem Pflegeplatz ist oft mit Stress verbunden, wenn kurzfristig ein Pflegeplatz benötigt wird. Um die Suche zu erleichtern, hat der Pflegestützpunkt einen einheitlichen Fragebogens entwickelt, der unter Stationäre Pflege | LaDaDi heruntergeladen werden kann.
27 Einrichtungen mit vollstationärer Pflege
Die Pflegeversicherung ermöglicht die Inanspruchnahme verschiedener Leistungen. Zum einen gibt es die Betreuung in einer Einrichtung, etwa als teilstationäre Pflege, auch Tagespflege genannt. Hier erhält die pflegebedürftige Person in 16 möglichen Einrichtungen im Kreis tagsüber die benötigte Betreuung und kann den Abend und die Nacht zuhause verbringen. Bei der vollstationären Pflege ist die Person hingegen rund um die Uhr in einer Einrichtung untergebracht, von denen es 27 im Landkreis gibt, etwa die Pflegeheime der Gersprenz Seniorendienstleistungs gGmbH, die zu den Kreiskliniken gehört. Dies gilt auch für die sogenannte Kurzzeitpflege, bei der allerdings der Zeitraum der Unterbringung begrenzt ist. 26 Einrichtungen bieten dies im Kreis an. Für die Suche nach einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einem Platz für die Kurzzeitpflege kann der vom Pflegestützpunkt erdachte Fragenbogen unterstützend eingesetzt werden.
In diesem Fragebogen wird auch abgefragt, ob etwa eine Vorsorgevollmacht besteht für den Fall, dass jemand nicht mehr geschäftsfähig ist, wenn er in eine Pflegeeinrichtung kommt. Ein anderes Mittel, um schon früh festzulegen, welche medizinischen Behandlungen nicht gewünscht werden, ist eine Patientenverfügung. Mit einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer im Bedarfsfall die Betreuung übernehmen soll.
Als Pflegeform nicht an eine feste Einrichtung gebunden ist die ambulante Pflege im privaten häuslichen Umfeld. Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen wird in Deutschland zuhause und von Angehörigen gepflegt, allerdings ist dies nicht immer möglich, und hier kommen ambulante Pflegedienste ins Spiel, die etwa zeitweise einspringen, wenn die pflegende Person erkrankt, oder Angehörige regelmäßig unterstützen. Zudem gibt es Alltagshilfen oder auch Besuchs- und Fahrdienste. Schwerstkranke können durch Hospize oder Palliativdienste begleitet werden, entweder stationär oder im gewohnten Umfeld zuhause. Auch für Demenzerkrankungen gibt es Angebote, etwa Wohngemeinschaften.
Kontakt zum Pflegestützpunkt
Wer Beratung in Sachen Pflege benötigt, kann sich an den Pflegestützpunkt per E-Mail an pflegestuetzpunkt@ladadi.de sowie telefonisch unter 06151/8815080 wenden. Überdies gibt es bei LaDaDi vor Ort in Weiterstadt und Ober-Ramstadt sogenannte Tage der Pflege, offene Sprechstunden, bei denen es ohne Termine Beratung rund ums Thema Pflege gibt. In Ober-Ramstadt, Darmstädter Straße 66-68, ist die offene Sprechstunde jeden zweiten Donnerstag im Monat von 9 bis 12 Uhr. In Weiterstadt im Loop5, neben der Zulassungsstelle im 1. Obergeschoss, an jedem ersten Donnerstag im Monat.
tb


