Layout 4

Pressemitteilungen

Fördermittel der Dorfentwicklung für private Bauvorhaben in Seeheim-Jugenheim

Darmstdat-Diebuurg / Seeheim-Jugenheim. Private Eigentümerinnen und Eigentümer in Seeheim-Jugenheim können im Rahmen des hessischen Dorfentwicklungsprogramms weiterhin Fördermittel für Sanierungs-, Umnutzungs- und Umbaumaßnahmen beantragen. Ziel des Programms ist es, ländliche Räume als lebenswerte Wohn- und Lebensorte zu sichern und weiterzuentwickeln.

Die hessische Dorfentwicklung verfolgt dabei den Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Im Mittelpunkt stehen der Erhalt bestehender Bausubstanz, die Vermeidung von Leerständen sowie die Stärkung der Ortskerne. „Wir möchten die Identität unserer Heimat bewahren und zugleich modernen Wohnbedürfnissen gerecht werden. Die Förderung von Maßnahmen der Dorfentwicklung trägt dazu bei, unsere Dörfer zukunftsfähig zu gestalten“, erläutert Vize-Landrat Lutz Köhler.

Förderanträge können voraussichtlich noch bis zum 31. März 2027 gestellt werden. Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien, die im festgelegten Fördergebiet in Seeheim-Jugenheim liegen.

Vielfältige förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden unter anderem die umfassende Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden, die Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher oder gewerblicher Gebäude zu Wohnraum sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Auch die ökologische Gestaltung von Hof- und Freiflächen kann förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass sich die Vorhaben in das Ortsbild einfügen, den historischen Charakter berücksichtigen und der ortstypischen Bausubstanz entsprechen.

Zuschüsse für private Antragstellende

Die Förderung für private Antragstellende beträgt in der Regel 35 Prozent der Nettokosten, maximal jedoch 45.000 Euro pro Vorhaben. Für Maßnahmen an Einzelkulturdenkmälern sind Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro möglich. Bei der Umnutzung ehemaliger Wirtschaftsgebäude zur Schaffung von bis zu drei Wohneinheiten können Fördermittel von bis zu 200.000 Euro gewährt werden. Voraussetzung ist, dass mit dem Bauvorhaben erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen wird.

Beratung und Kontakt

Für Fragen und eine individuelle Beratung stehen Ursula Brechel von der Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Telefon: 06151 / 881-2111, E-Mail: u.brechel@ladadi.de) sowie der beauftragte Architekt Herr Rohleder (Telefon: 06151 / 5994984, E-Mail: plan.rohleder@online.de) zur Verfügung. „Gerne können Interessierte einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren. Dabei besprechen wir das jeweilige Projekt, beraten zur Gestaltung und Förderfähigkeit und unterstützen bei der Antragstellung“, so Brechel.

Weitere Informationen zur Dorfentwicklung sind online abrufbar unter:
www.ladadi.de/umwelt-soziales/natur-bauen/wohnen-bauen/foerderung-der-laendlichen-entwicklung/dorfentwicklung/

mm