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Weniger Bürokratie, schnellere Investitionen und weiterhin faire Wettbewerbsbedingungen
Darmstadt-Dieburg. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg setzt die Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten um. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2026 beschlossen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen bereits für alle Vergabeverfahren der Kreisverwaltung, der Eigenbetriebe und ihrer Tochtergesellschaften gelten, die ab dem 1. Juli 2026 eingeleitet werden.
Damit reagiert der Landkreis unmittelbar auf die vom Hessischen Landtag beschlossene Reform des Vergaberechts. Ziel des neuen Gesetzes ist es, öffentliche Investitionen deutlich schneller umzusetzen, Verwaltungen und Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu entlasten und gleichzeitig faire Arbeitsbedingungen sowie einen fairen Wettbewerb zu sichern.
„Der Landkreis Darmstadt-Dieburg setzt die neuen gesetzlichen Regelungen ohne Verzögerung um. Davon profitieren am Ende vor allem die Bürgerinnen und Bürger. Ob Straßen, Schulen oder die digitale Infrastruktur – Projekte können künftig schneller auf den Weg gebracht werden, weil Vergabeverfahren einfacher und effizienter werden. Gleichzeitig bleiben Transparenz, Tariftreue und ein fairer Wettbewerb wichtige Grundsätze unseres Handelns“, erklärt Vize-Landrat Lutz Köhler.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören deutlich höhere Wertgrenzen für Direktvergaben. Liefer- und Dienstleistungen können künftig bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro direkt vergeben werden, Bauleistungen sogar bis zu 750.000 Euro. Außerdem erhalten öffentliche Auftraggeber unterhalb der EU-Schwellenwerte mehr Flexibilität bei der Wahl des Vergabeverfahrens. Das spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
Ein weiterer Baustein der Reform ist das sogenannte Bestbieterprinzip. Nachweise müssen künftig grundsätzlich erst von dem Unternehmen erbracht werden, das den Zuschlag erhalten soll. Damit werden insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen von unnötigem bürokratischem Aufwand entlastet. Ergänzt wird dies durch vereinfachte Präqualifizierungsverfahren, mit denen sich Unternehmen künftig leichter für öffentliche Aufträge qualifizieren können.
Gleichzeitig stärkt das neue Gesetz die Tariftreue und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen. Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen weiterhin tarifgerechte und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten. Erweiterte Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten helfen dabei, Missbrauch und Lohndumping wirksam zu verhindern.
Für die Menschen im Landkreis bedeutet die Reform vor allem eines: Öffentliche Investitionen können schneller umgesetzt werden. Weniger bürokratische Hürden ermöglichen es, Baumaßnahmen, Sanierungen oder die Beschaffung notwendiger Ausstattungen zügiger zu beauftragen. Davon profitieren Schulen, Straßen, Verwaltungsgebäude, der Brand- und Katastrophenschutz sowie viele weitere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge.
„Wir investieren jedes Jahr erhebliche Summen in Schulen, Kreisstraßen, den Brand- und Katastrophenschutz sowie die digitale Infrastruktur. Wenn Vergabeverfahren schneller und unbürokratischer ablaufen, kommen diese Investitionen auch schneller bei den Menschen an,“ betont Landrat Klaus Peter Schellhaas.
Mit seinem Beschluss setzt der Kreisausschuss die neuen landesrechtlichen Vorgaben unmittelbar um. Bis zur Anpassung der Dienstanweisung gelten die Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes sowie der aktuelle Vergabeerlass des Landes vorrangig.
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