Kommunalaufsicht

Die dem Landrat unterstehende Abteilung Kommunalaufsicht schützt die     kreisangehörigen 23 Städte und Gemeinden sowie deren Zweckverbände in ihren Rechten. Außerdem sichert sie die Erfüllung ihrer Pflichten in allen Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung (Aufgabenbereiche des eigenen Wirkungskreises).

Dabei soll die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreude der Kommunen nicht beeinträchtigt werden.

Die allgemeine Staatsaufsicht wird im öffentlichen Interesse ausgeübt. Es geht jedoch nicht um das Ziel, einem Einzelnen zu seinem Recht zu verhelfen: Wenn dieser seine Rechte in einem Zivilprozess oder einem Verwaltungsstreitverfahren selbst geltend machen kann, muss dieser Weg gewählt werden.

Aufgaben der Kommunalaufsicht

Um sicherzustellen, dass die Städte, Gemeinden und Zweckverbände ihren Aufgaben nachkommen können, werden sie im Rahmen der allgemeinen Rechtsaufsicht beraten und unterstützt, ohne dass hierbei in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen werden soll.

Die kommunale Finanzaufsicht richtet ihr besonderes Augenmerk auf die Schwerpunkte Haushaltswirtschaft und wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und Zweckverbände. Neben der Prüfung der Haushaltspläne und der Genehmigung der Haushaltssatzungen ist die Aufsichtsbehörde gerade in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen bestrebt, die Kommunen möglichst frühzeitig zu entsprechenden Sanierungsbemühungen anzuhalten.

Im Rahmen der Dienstaufsicht nimmt die Kommunalaufsicht Obliegenheiten des Dienstvorgesetzten gegenüber den kommunalen Wahlbeamten (Bürgermeister, Mitglieder der Gemeindevorstände und Verbandsvorstände) wahr. Zu diesem Aufgabengebiet gehört nicht die Ausübung der Dienstaufsicht über die Bediensteten der Kommunen und Zweckverbände; diese wird von den örtlichen Behördenleitern (Bürgermeister/Verbandsvorsteher) wahrgenommen.

Die Kommunalaufsicht ist Widerspruchsbehörde in kommunalen Weisungsangelegenheiten, soweit nicht die Zuständigkeit von Fachaufsichtsbehörden gegeben ist.

Darüber hinaus nimmt die Kommunalaufsicht auch die Rechts- und Finanzaufsicht über die Wasser- und Bodenverbände im kommunalen Bereich wahr.

Der Kommunalaufsicht ist weiterhin das Wahlamt angegliedert. Nähere die Einzelheiten hierzu sowie die letzten Ergebnisse finden Sie unter Wahlen.

Ansprechpartner/-innen

Name
Sachgebiet
ZimmerTelefon

Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse.

Standort:
Kreishaus Dieburg
 
Frau Koch
Rechtsaufsicht, Finanzaufsicht und Wahlen
Fachgebietsleiterin
360506151 / 881-1248
Frau Wölfelschneider
Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht
360806151 / 881-1247
Herr Beilstein
Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht
360706151 / 881-1243
Frau Gester
Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht
361006151 / 881-1245
Frau Meufels
Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht, Wahlen
361006151 / 881-1249
Frau Kraut
Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht
360906151 / 881-1244
Herr Paul
Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht, Wahlen
360606151 / 881-1246