Kommunalaufsicht
Die dem Landrat unterstehende Abteilung Kommunalaufsicht schützt die kreisangehörigen 23 Städte und Gemeinden sowie deren Zweckverbände in ihren Rechten. Außerdem sichert sie die Erfüllung ihrer Pflichten in allen Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung (Aufgabenbereiche des eigenen Wirkungskreises).
Dabei soll die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreude der Kommunen nicht beeinträchtigt werden.
Die allgemeine Staatsaufsicht wird im öffentlichen Interesse ausgeübt. Es geht jedoch nicht um das Ziel, einem Einzelnen zu seinem Recht zu verhelfen: Wenn dieser seine Rechte in einem Zivilprozess oder einem Verwaltungsstreitverfahren selbst geltend machen kann, muss dieser Weg gewählt werden.
Aufgaben der Kommunalaufsicht
Um sicherzustellen, dass die Städte, Gemeinden und Zweckverbände ihren Aufgaben nachkommen können, werden sie im Rahmen der allgemeinen Rechtsaufsicht beraten und unterstützt, ohne dass hierbei in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen werden soll.
Die kommunale Finanzaufsicht richtet ihr besonderes Augenmerk auf die Schwerpunkte Haushaltswirtschaft und wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und Zweckverbände. Neben der Prüfung der Haushaltspläne und der Genehmigung der Haushaltssatzungen ist die Aufsichtsbehörde gerade in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen bestrebt, die Kommunen möglichst frühzeitig zu entsprechenden Sanierungsbemühungen anzuhalten.
Im Rahmen der Dienstaufsicht nimmt die Kommunalaufsicht Obliegenheiten des Dienstvorgesetzten gegenüber den kommunalen Wahlbeamten (Bürgermeister, Mitglieder der Gemeindevorstände und Verbandsvorstände) wahr. Zu diesem Aufgabengebiet gehört nicht die Ausübung der Dienstaufsicht über die Bediensteten der Kommunen und Zweckverbände; diese wird von den örtlichen Behördenleitern (Bürgermeister/Verbandsvorsteher) wahrgenommen.
Die Kommunalaufsicht ist Widerspruchsbehörde in kommunalen Weisungsangelegenheiten, soweit nicht die Zuständigkeit von Fachaufsichtsbehörden gegeben ist.
Darüber hinaus nimmt die Kommunalaufsicht auch die Rechts- und Finanzaufsicht über die Wasser- und Bodenverbände im kommunalen Bereich wahr.
Der Kommunalaufsicht ist weiterhin das Wahlamt angegliedert. Nähere die Einzelheiten hierzu sowie die letzten Ergebnisse finden Sie unter Wahlen.
Ansprechpartner/-innen
Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse. | ||
Standort: Kreishaus Dieburg | ||
Frau Koch Rechtsaufsicht, Finanzaufsicht und Wahlen Fachgebietsleiterin | 3605 | 06151 / 881-1248 |
Frau Wölfelschneider Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht | 3608 | 06151 / 881-1247 |
Herr Beilstein Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht | 3607 | 06151 / 881-1243 |
Frau Gester Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht | 3610 | 06151 / 881-1245 |
Frau Meufels Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht, Wahlen | 3610 | 06151 / 881-1249 |
Frau Kraut Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht | 3609 | 06151 / 881-1244 |
Herr Paul Finanzaufsicht, Rechtsaufsicht, Wahlen | 3606 | 06151 / 881-1246 |