Presse-Archiv 2001

In Dieburg und in Nieder-Ramstadt gibt es neue Hortplätze

Betreuung für behinderte Schüler

28.06.2001

Darmstadt-Dieburg. – Vom kommenden Schuljahr an erhöht sich im Landkreis die Zahl der Hortplätze für behinderte Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter auf mehr als das Vierfache. Bisher war nur der Hort der Nieder-Ramstädter Diakonie mit sechs Plätzen vom Landeswohlfahrtsverband (Kassel) zur Betreuung anerkannt. Die Kapazität dort wird nun um zwölf Plätze erweitert. Hinzu kommen acht neue Hortplätze bei der Behindertenhilfe in Dieburg. Damit hat die Sozialverwaltung des Kreises einen bedeutenden Fortschritt im Sinne der betroffenen Familien erreicht, seit die Zuständigkeit für dieses Feld vor zwei Jahren vom Landeswohlfahrtsverband auf die örtliche Ebene verlagert wurde. Nach Aussage von Landrat Alfred Jakoubek und Erste Kreisbeigeordnete Celine Fries ist Darmstadt-Dieburg hessenweit einer der wenigen Landkreise, die sich so intensiv um die Nachmittagsbetreuung für behinderte Schüler kümmern.

Die behinderten Kinder und Jugendlichen kommen in Nieder-Ramstadt nach dem Unterricht an der Wichernschule, einer Schule für praktisch Bildbare der Nieder-Ramstädter Diakonie, zum Hort. In Dieburg wechseln die behinderten Schülerinnen und Schüler von der Gustav-Heinemann-Schule in den Hort der Behindertenhilfe. Da die beiden Schulen einen Sonderstatus haben und die Schulzeit je nach Bedarf verlängert werden kann, werden die Aufenthaltszeiten im Hort angepasst. So ist es möglich, dass ein Schüler oder eine Schülerin vom Grundschulalter bis zum 22. Lebensjahr die Hortbetreuung in Anspruch nehmen kann. Das Angebot sieht Sozialdezernent Alfred Jakoubek als wichtigen Beitrag, um die positive Gesamtentwicklung der Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu gestalten.

Die beiden Einrichtungen verfügen über die notwendige Infrastruktur sowie über qualifiziertes Personal und konnten ein schlüssiges Konzept vorlegen. Ziele der Hortbetreuung sind zum einen die Förderung des sozialen Lernens, der Kommunikation und lebenspraktischer Dinge, zum anderen die Hilfe zur Selbständigkeit und die Teilnahme am öffentlichen Leben. Ein anderer wichtiger Aspekt der Hortbetreuung ist die zeitliche Entlastung der Eltern, denn die Jugendlichen sind in den Horten bis um 16.30 Uhr versorgt. Vielfach können dadurch kostenintensive Heimaufenthalte vermieden oder hinausgezögert werden. Pro Hortplatz rechnet das Sozialamt mit monatlichen Kosten von 2000 bis 2300 Mark. Die Eltern und die Pflegeversicherung beteiligen sich an diesem Betrag.Wie hoch diese Beteiligung ist, hängt von der finanziellen Situation der Familie ab beziehungsweise von der Stufe der Hilfebedürftigkeit der Jugendlichen. Beide Werte werden jeweils individuell berechnet. Eine stationäre Unterbringung in Nieder-Ramstadt kostet – je nach Hilfebedarf – zwischen rund 7500 und rund 11 500 Mark. Es ergibt sich also auch ein durchaus erfreulicher Nebeneffekt.

Mit den Trägern vereinbart wurde eine einjährige Probezeit, danach wird über eine Modifizierung verhandelt, zumal man dann auch konkrete Angaben über die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen hat.

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