Presse-Archiv 2002

Landrat Jakoubek: Kein Zwang zu regionaler Zusammenarbeit

Freiwilligkeit als oberstes Prinzip

29.11.2002

Wiesbaden - Anlässlich einer Landespressekonferenz hat der neu gewählte Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Alfred Jakoubek (Darmstadt-Dieburg), die Position des Verbandes zur Aufgaben- und Regionalreform in Hessen dargestellt. Ausgangspunkt einer jeden Reformüberlegung müsse die Frage sein, wie die jeweiligen von der öffentlichen Hand wahrzunehmenden Aufgaben einerseits am besten und effizientesten wahrgenommen werden könnten, wobei andererseits eine größt mögliche Bürgernähe gewährleistet sein müsse. Jakoubek betonte, dass es den einzelnen Bürger nicht interessiere, welche Verwaltung die Aufgabe erfüllt.
Maßgeblich sei für ihn vielmehr, dass die entsprechende Leistung möglichst schnell, effizient, in guter Qualität sowie orts- und bürgernah erbracht werde. Dies zwinge dazu, nach einer umfangreichen Aufgabenkritik Aufgaben von übergeordneten Behörden auf die Kreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Die Kreise und kreisfreien Städte seien aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit in der Lage, die gesamte Palette der überörtlichen Aufgaben bei entsprechender Finanzausstattung wahrzunehmen.
Der Hessische Landkreistag als kommunaler Spitzenverband der 21 hessischen Landkreise verfolgt auch weiterhin die Grundsatzposition, dass es für jede Aufgabe nur zwei zuständige Ebenen geben dürfe: eine ausführende sowie eine Aufsichtsebene. Daher müssten Kontroll- und Genehmigungsebenen, die manchmal nur bloße "Briefträgerfunktionen" haben, beseitigt werden. Eine ortsnahe Aufgabenwahrnehmung schafft nach Auffassung der hessischen Landkreise ein hohes Maß an Transparenz für Bürger, Wirtschaft und Vereine und trägt dadurch zur Identifikation des Einzelnen mit seiner Stadt bzw. Gemeinde und seinem Landkreis bei. Auch kann sich der einzelne Bürger vor Ort engagieren und Ideen einbringen, sei es in den parlamentarischen Organen oder im Ehrenamt etwa eines Vereines, so der stellvertretende Präsident, Kreistagsvorsitzender Robert Becker (Limburg-Weilburg). Ein regionaler Zwangsverband oder Regionalkreis könnte die unmittelbare lokale Anbindung hingegen nicht gewährleisten. Auch würde dies zu einem Verlust von Bürgernähe führen und würde nach Ansicht Jakoubeks den Interessen der Gemeinden nicht gerecht.
Nach Auffassung des Präsidiums des hessischen Landkreistages ist ein Wesensmerkmal der kommunalen Selbstverwaltung das Recht der einzelnen Kommune (Städte, Gemeinde oder Landkreis), sich mit anderen auf freiwilliger Basis zu Kooperationen zusammenzuschließen. Dies entspricht gängiger Praxis und gewährleistet insbesondere eine auf die Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalles und der wahrzunehmenden Aufgabe angemessene Erfüllung der Leistung - z.B. bei Fragen der Abfallbeseitigung, des Nahverkehrs oder der Tourismus und Wirtschaftsförderung handelt. Zuschnitt und Rechtsform könnten jeweils nach den konkreten Bedürfnissen gewählt werden. Dies gilt laut Jakoubek insbesondere für die der Regionaldebatte. Der Hessische Landkreistag lehne eine zwangsweise Bildung von Regionen und die damit verbundene Wahl einer neuen gewählten politischen Ebene zwischen Land- und Kreisebene ab.
Vor diesem Hintergrund betonte Jakoubek: "Ausgangspunkt aller Überlegungen muss der Bürger vor Ort und die Qualität der öffentlichen Leistungen sein. In jeden weiteren Prozess müssen sämtliche Überlegungen zur künftigen Organisation innerhalb Hessens einfließen; die hessischen Landkreise sind bereit, sich zu beteiligen, wenn und solange ein solches Verfahren ergebnisoffenen ist."

db

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