Presse-Archiv 2003

Geflügelpest-Warnung und die Folgen im Landkreis

Keine Märkte, kein Küken-Kraulen

14.04.2003

Darmstadt-Dieburg - Seit Sonntag gelten auch in Hessen verschärfte Schutzmaßnahmen, um zu verhindern, dass die gefährliche Geflügel pest eingeschleppt wird, die in jüngster Zeit an der niederländisch deutschen Grenze aufgetreten ist. Die vorläufig bis Oktober befristete Verordnung hat nach Auskunft des Veterinäramt Folgen sowohl für gewerbliche als auch private Züchter.
Ausstellungen und Märkte, die bisher nur angemeldet werden muss ten, sind zumindest für die nächsten sechs Monate generell verboten.
Allenfalls unter besonderen Umständen können Ausnahmen gestattet werden, jedoch nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veterinär amtes. Eventuell geplante vorösterliche Federvieh-Präsentationen und Küken-Kraul-Angebote fallen damit flach. Die eigentliche Hauptsai son der Geflügelzuchtausstellungen im Landkreis beginnt im Herbst.
Vereine, die einen frühen Termin vorgesehen hatten, müssen nun möglicherweise über eine Verlegung nachdenken.
Ein weiterer Unterschied zur bisherigen Regelung ist, dass infolge des Hühnerpest-Alarms dem Veterinäramt in Darmstadt nicht nur die Hal tung von Hühnern und Puten gemeldet werden muss. Auch für Enten und Gänse gilt fortan eine Anzeigepflicht, und zwar vom ersten Tier an, egal ob die Eigentümer kommerzielle Interessen verfolgen oder das Geflügel gewissermaßen zum privaten Vergnügen um sich scha ren. Für den Transport von Tieren gelten zusätzliche Regularien.
Weitergehende Fragen beantwortet das Veterinäramt des Landkreises unter der Telefonnummer 06151/951610.
db

 

 

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