Presse-Archiv 2003

Ausgleichsanspruch der Gesprenz-Gesellschaft basierte auf fingierten Zahlen

Landkreis um 150.000 Euro geprellt

11.09.2003

Darmstadt-Dieburg - Mehr als 150.000 Euro Verlustausgleich hat die Seniorendienstleistungsgesellschaft Gersprenz für die Wirtschaftsjahre 1999 und 2000 zu Unrecht ihrem Gesellschafter Landkreis Darmstadt Dieburg abverlangt. Zu diesem Ergebnis kommt das Rechnungsprüfungsamt des Kreises nach einer Sonderprüfung hinsichtlich angeblicher Verluste des Kreispflegeheims in Groß-Umstadt, das die Gesellschaft vor vier Jahren übernommen hatte. Einige wenige Fehl- und Doppelbuchungen hätten dazu geführt, so der jetzt vorliegende Abschlussbericht, dass nicht die tatsächlich erwirtschafteten Gewinne, sondern Verluste ausgewiesen wurden. Dass der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft dennoch die Richtigkeit der Jahresabschlüsse testierte, bezeichnet Landrat Alfred Jakoubek als "nicht nachvollziehbar." Völlig unverständlich sei aber, warum der Wirtschaftsprüfer trotz kritischer Fragen des Landkreises in den Gesellschafterversammlungen an seinen Testaten festgehalten und jedwede Kritik zurückgewiesen habe. Der Landkreis fordert nun die gesamte Summe von der Gesellschaft zurück und erwägt, Strafantrag gegen den damaligen Geschäftsführer und den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft stellen. Auch Schadensersatzklagen schließt Jakoubek nicht aus. Im Jahr 1999 hatte der Landkreis sein bis dahin als Eigenbetrieb geführtes Kreispflegeheim in Groß-Umstadt der Gesprenz gGmbH übertragen. Im Gegenzug erhöhten sich die Anteile des Kreises an der gemeinsam mit acht kreisangehörigen Kommunen 1996 gegründeten Seniorendienstleistungs gesellschaft Gersprenz. Im entsprechenden Überleitungsvertrag verpflichtet sich der Landkreis, etwaige Verluste des Kreispflegeheims in den Jahren 1999, 2000 und 2001 der Gesellschaft zu erstatten, sofern welche in einem von der Gesellschafterversammlung beschlossenen und von einem Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluss ausgewiesen würden. Der vom inzwischen entlassenen Geschäftsführer erstellte Jahresabschluss für das ehemalige Kreispflegeheim weist für das Jahr 1999 einen Verlust von 249.554,66 Mark und für das Jahr 2000 von 50.785,64 Mark aus. Obwohl der Landkreis einzelne Positionen dieser Abschlüsse in Gesellschaftersversammlungen und auch schriftlich kritisch hinterfragte, wurden sie von den Mitgesellschaftern festgestellt und vom Wirtschaftsprüfer mit einem uneingeschränkten Testat versehen, das die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Zahlenwerkes bescheinigt. "Durch die falschen Zahlen hat sich die Gesellschaft nicht nur auf Kosten des Kreises bereichert," so Landrat Alfred Jakoubek. "Vielmehr wurden Gesellschafter und Öffentlichkeit auch über die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Gesellschaft getäuscht." So sei durch die Verschiebung von Kosten des Pflegeheims Reinheim nach Groß-Umstadt der Eindruck erweckt worden, wirtschaftliche Probleme gäbe es ausschließlich im ehemaligen Kreispflegeheim.

Tatsächlich aber wurde der von der Gesellschaft neu aufgebaute Betriebszweig in Reinheim von Anfang an unwirtschaftlich geführt, was den Ausweis eines deutlichen Jahresfehlbetrages bereits in 1999 zur Folge hätte haben müssen. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes legt laut Jakoubek nahe, dass der damalige Geschäftsführer dies jedoch verschleierte, indem er rechnerisch ein Defizit im Kreispflegeheim erzeugte und so über die Ausgleichspflicht des Kreises zusätzliche Mittel in die Gesellschaft holte. Ähnlich sei die Vorgehensweise im Folgejahr gewesen.

db/tf

 

 

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