Presse-Archiv 2003

Gericht ahndet nachlässige Schweinehaltung

Bußgeld wegen fehlender Ohrmarken

30.10.2003

Darmstadt-Dieburg - Weil die Schweine auf ihrem "Gnadenbrothof" im vorderen Odenwald keine Ohrmarken trugen, hat das Amtsgericht Darmstadt am Mittwoch eine 53 Jahre alte Frau und ihre 31-jährige Tochter zu Geldbußen in Höhe von 15.000 beziehungsweise 7.500 Euro verurteilt. Hätten die Frauen die ursprüngliche Ordnungswidrigkeitsanzeige des Kreis-Veterinäramtes akzeptiert, wären sie billiger davon gekommen. Im Einspruchsverfahren bewertete das Gericht den Verstoß gegen das Tierseuchengesetz und die Viehverkehrsverordnung als vorsätzlich und schwerwiegend und ging bei der Strafbemessung deutlich über die von der Behörde verlangten Bußgelder. Seit längerer Zeit liegt die 53-Jährige, die auf ihren Ländereien zeitweise bis zu 150 Hängebauchschweine, außerdem eine Vielzahl von Ziegen und Pferde beherbergte, mit verschiedenen Behörden im Dauerclinch. Ihr eigenwilliges Verständnis von Tierliebe hat ihr bereits mehrere Strafverfahren und ein vorläufiges gerichtliches Tierhalteverbot eingebracht. Sie übertrug den so genannten Gnadenbrothof daraufhin der Tochter, die nun ebenfalls zur Verantwortung gezogen wurde. Inzwischen sind die Tiere weitgehend verschwunden, genaue Auskunft über den neuen Aufenthaltsort blieben die Frauen jedoch schuldig. Der am Wochenende im Odenwald entdeckte Fall von Schweinepest verleiht der Ohrmarken-Affäre unvermittelt Aktualität und unterstreicht die Sinnhaftigkeit der Kennzeichnungspflicht. Die EU-Vorschrift gilt außer für Schweine auch für Rinder, Ziegen und Schafe. Über die Codes auf den Clips lässt sich die Herkunft jedes Tiers schnell und zweifelsfrei ermitteln. Das ist eine wesentliche Voraussetzung, um beispielsweise den Weg eines Virus zurück zuverfolgen und die Ausbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern. Auf den Ohrmarken steht eine Kombination aus vier Buchstaben (die Landes und Regionkennung) und sieben Zahlen (für Ort und Betrieb), die in der so genannten "HIT-Liste", dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere, gespeichert ist. Diese zentrale Datenbank ermöglicht den Veterinärämtern im Ernstfall unverzügliche Recherchen.

db

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