Presse-Archiv 2003

Verbraucherberatung: Schutz vor Missbrauch von 0190-Nummern

14.10.2003

Mit Tricks und Täuschungen haben unseriöse Anbieter von 0190er oder 0900er- Rufnummern Verbraucher abgezockt. Nun soll ein neues Gesetz vor Missbrauch schützen.
Teuer zu stehen kamen einigen Nutzern von Telefon und Internet die Betrügereien einiger Anbieter von Mehrwertdienstnummern - kurz 0190-er oder 0900-er Nummern genannt. So wurden für manchen Surfer im Internet Telefongebühren in vierstelliger Höhe bittere Realität. Grund für die Horrorrechnungen: Die Betroffenen hatten sich unbemerkt einen Dialer (Anwählprogramm) heruntergeladen, der die bestehende Verbindung trennte und eine wesentlich teuere aufbaute. Eben über die genannten Mehrwertdienstnummern. Verbindungen hierüber können auch bei Telefon und Fax kräftig zu Buche schlagen. "In der Vergangenheit hatten Verbraucher bei Missbrauch so gut wie keine Rechte", sagt Hannelore Neumann von der Verbraucherberatung in Dieburg. Die zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vergab die Nummern in größeren Einheiten (1000-er Sätze). Sie wechselten mehrfach den Besitzer, so dass zum Schluss nicht mehr nachvollziehbar war, wem sie eigentlich gehören.
Die Folge: Geschädigte hatten keinen Ansprechpartner, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Neumann begrüßt das neue Gesetz, das endlich für mehr Transparenz sorgt. Jetzt haben Verbraucher gegenüber der Regulierungsbehörde einen Auskunftsanspruch.
Das bedeutet: Sie können dort erfahren, wer sich hinter der jeweiligen Rufnummer verbirgt. Damit verkürzt sich die bisher oft langwierige und nervenaufreibende Suche. Bei rechtswidrigem Missbrauch kann die Behörde den Verantwortlichen die Nummer entziehen. Weiteres Plus: Die Anbieter müssen die Kosten vor Beginn des Gespräches mitteilen. Neben dieser Preisangabepflicht sorgen auch Preisobergrenzen für mehr Sicherheit. Die liegen bei zwei Euro pro Minute mit einer automatischen Trennung der Verbindung nach einer Stunde. Bei zeitunabhängig abgerechneten Dienstleistungen dürfen pauschal höchstens 30 Euro pro Verbindung in Rechnung gestellt werden.
Was tun bei Rufnummernmissbrauch? Diese häufig gestellte Frage greift die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in ihrer gleichnamigen Broschüre auf. Sie fasst die neue Gesetzeslage gut zusammen und gibt Tipps, wie man sich davor schützen kann, Opfer von 0190-er und 0900-er Betrügereien zu werden. Es sollte aber nicht vergessen werden: Nicht alle Anbieter von Mehrwertdienst- oder Servicenummern verhalten sich rechtswidrig. Viele seriöse Anbieter stellen damit Service und Information übers Telefonnetz schnell und zuverlässig zur Verfügung. Schwarze Schafe gibt es eben überall! Die Broschüre ist im Kreishaus Dieburg erhältlich.
Info: Hauswirtschafts- und Verbraucherberatung im Landratsamt Dieburg, Tel. 06071/8812072, geöffnet Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr, Mittwoch 14 bis 17 Uhr.
hn

 

 

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