Presse-Archiv 2004

Information der Hessischen Frauenbüros

Verwaltungen am Anschlag

29.11.2004

Angelika Gallen vom Hessischen Sozialministerium war Gast bei der Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenbüros  in Fulda und berichtete über den Sachstand der geplanten Übertragung von Landesmitteln auf die Kreise und kreisfreien Städte, die am 1. Januar 2005 an den Start gehen soll.<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

Mit dem Landeswohlfahrtsverband würden derzeit noch letzte Verhandlungen über die Rahmenvereinbarung zur sogenannten  „Kommunalisierung sozialer Hilfen“ geführt, so Gallen zuversichtlich.

Das Gremium der Frauenbeauftragten bedauerte erneut, dass psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen durch die Folgen der Operation Sichere Zukunft nicht mehr mit am Verhandlungstisch säßen.

„ Durch Hartz IV sind wir gesetzlich verpflichtet den Arbeitssuchenden unter anderem psychosoziale Hilfen wie Sucht- und Schuldnerberatung anzubieten“.  merkte Landessprecherin Dagmar Zeiß, Kreisfrauenbeauftragte in Darmstadt-Dieburg, an „ Diese Bereiche brechen aber aufgrund der Landeskürzungen zur Zeit weg! Das betrifft besonders den Gewaltschutz und die Unterstützung von Frauen durch qualifizierte Beratungsangebote!“

 

Ihre Kollegin Irmgard Schüler aus Baunatal sieht die Gefahr, dass der freie Zugang gemeinnütziger Träger zu den Landesmitteln durch die Verteilung auf die Kommunen nun eingeschränkt werde könnte. Die Steuerungsfunktion des Landes bei den Vergabekriterien und Beschwerdemanagement solle zumindest gewährleistet bleiben. „Besonders autonome Frauenprojekte werden es noch schwerer haben!“ gab Schüler zu bedenken. „Alleine schon wegen der knappen Budgets, die das Land verteilt.“

Bislang soll der Landesrechungshof lediglich prüfen, ob die Gelder „wie vorgesehen“ verwendet wurden. 

Ministeriumsvertreterin Angelika Gallen lobte die positive Bilanz der beiden Modellprojekte im Kreis Groß Gerau und in Kassel . Dort war die eigenverantwortliche Mittelvergabe an die Träger zwei Jahre lang erprobt worden.

„Eigenverantwortung hin oder her - unsere Verwaltungen sind an den Grenzen ihrer Belastbarkeit angekommen“ schränkte Sprecherin Trudi Michelsen vom Schwalm Eder Kreis  ein. „Weitere ehemalige Landeszuständigkeiten können wir nicht schultern.“

 

Zweiter großer Themenblock der Tagung war die Umsetzung von Hartz IV in Kreisen und kreisfreien Städten. Eine Umfrage unter den hessischen Frauenbüros hatte ergeben, dass nur ein Drittel der Frauenbeauftragten umfassend oder akzeptabel beteiligt wird. Ein Drittel der Befragten jedoch musste die Beteiligung aktiv einklagen, der Rest wurde überhaupt nicht eingebunden.  Und das obwohl „ mit Sicherheit der Wettbewerb der Arbeitsvermittlung über zielgruppengenaue Datenerhebung und Maßnahmenzuschnitt entschieden wird“ sieht Zeiss die Geschlechterfrage als Zünglein an der Waage. 

 

Die Frauenbeauftragten verabschiedeten einstimmig insgesamt 13 Empfehlungen zur Umsetzung der Arbeitsmarktreform. Dazu gehört die Gewährleistung des gleichen Zugangs und Nutzen für Frauen und Männer in Konzeption und Maßnahmen wie auch die Vermittlung geeigneter Kinderbetreuung als Schwerpunkt im Fallmanagement.

Die Frauenbeauftragten empfahlen, kommunale Fallbetreuer/innen auf die Erwerbsverläufe und Bedürfnisse von Berufsrückkehrerinnen gesondert zu schulen wie auch Bewohnerinnen von Frauenhäusern die Wahlfreiheit des Fluchtortes zu gewährleisten.

Für die Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten in Schwerin formuliert die LAG der hessischen Frauenbeauftragten einen Leitantrag zum Thema „Teilhabe von Frauen als staatliche Pflichtaufgabe“. Aufgezeigt werden sollen darin verfassungsrechtlich bedenkliche Folgen von Reformprojekten und Sparprogrammen für Frauen“,  - denn  - so Gastgeberin Hildegard Hast aus Fulda:.“ Der Staat fördert nach dem Grundgesetz den Abbau der Benachteiligung und treibt ihn nicht voran.“    

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