Presse-Archiv 2006

Bedenken gegen Umgehungsstraße

14.12.2006

Darmstadt-Dieburg - Mit großen Bedenken sieht Kreisbeigeordneter Christel Fleischmann die Entscheidung der Gemeindevertretung in Alsbach-Hähnlein, das Thema südliche Umgehung von Hähnlein anzugehen. "Die Realisierung der Umgehungsstraße in der geplanten Form macht alle Naturschutzbemühungen in diesem Bereich zunichte", begründet Fleischmann seine Sorgen. Seit vielen Jahren bemühte sich der Naturschutzbund Hähnlein um die Sicherung der naturkundlichen Kleinode in der Altneckarschlinge. Nasse Wiesen seien mit finanzieller Unterstützung aus der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe angekauft, Tümpel angelegt und Anpflanzungen vorgenommen worden. Die Gemeinde sei zudem seit langem bemüht, Ausgleichsverpflichtungen und Ersatzmaßnahmen in den ehemaligen Flussschlingen zu bündeln. Schließlich sei die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises mit finanzieller Hilfe des Bundesamts für Naturschutz und mit wissenschaftlicher Begleitung durch die TU Darmstadt sowie zahlreichen anderen Kooperationspartnern dabei, im Rahmen des Projekts "Ried und Sand" wertvolle Flächen für den Naturschutz zu sichern und durch die Einbindung der Landwirtschaft auch weiter zu entwickeln.

"Alle diese Maßnahmen haben in den vergangenen Jahren zu beachtlichen Erfolgen geführt", berichtet Kreisbeigeordneter Fleischmann. Die besondere Bedeutung des Gebiets habe im Jahr 2002 im Rahmen von "Natura 2000" eine Würdigung als "Vogelschutzgebiet Hessische Altneckarschlingen" gefunden. Das Land Hessen hatte damals das Gebiet an die EU gemeldet. Wie Fleischmann mitteilt, gehören die Flächen zu den fünf wichtigsten Lebensräumen in Hessen für gefährdete Arten wie Blaukehlchen, Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn, Weißstorch und zahlreiche andere Gast- und Rastvogelarten. Die Natura 2000-Gebiete seien neben den Nationalparks das höchste Schutzgut im europäischen Kontext der Naturschutzziele. Nach Vorgaben der EU bedürfen Planungen und Projekte in derartigen Flächen einer umfangreichen Verträglichkeitsprüfung. Dabei ist klar geregelt, dass Projekte, die zu Beeinträchtigungen führen können, unzulässig sind.

Der jetzige Vorstoß mache betroffen, weil die seitherigen Naturschutzbemühungen im Vertrauen auf eine einvernehmliche Zielsetzung aller Beteiligten begonnen wurden. Weder in den seitherigen Abstimmungsgesprächen noch im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Alsbach-Hähnlein geschweige denn im Regionalplan sei eine derartige Umgehungsstraße angesprochen oder vorgestellt worden. "Vor diesem Hintergrund müssen alle im Naturschutz Engagierten die jetzige Absicht als Affront und Missachtung ihrer seitherigen Arbeit ansehen", sagt Christel Fleischmann.

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