Presse-Archiv 2007

Hartz IV: Entscheidung für Option war richtig

20.12.2007

Darmstadt-Dieburg - Vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht Teile der Hartz-IV-Reform für verfassungswidrig erklärt hat, sagt Erster Kreisbeigeordneter Klaus Peter Schellhaas, "dass der Landkreis mit seiner Entscheidung für die Option völlig richtig lag". Das Gericht entschied, dass die Zusammenlegung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen nicht verfassungskonform sei. Damit hatte eine Klage von elf Landkreisen Erfolg.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg gehört zu den 69 so genannten Optionskommunen, die Hartz-IV-Empfänger betreuen und somit Leistungen aus einer Hand garantieren. "Dies ist nach wie vor die beste Lösung", argumentiert Klaus Peter Schellhaas, weil die SGB II-Hilfeempfänger kurze Wege zur Leistung und zur Arbeitsvermittlung haben. Daher wolle man sich auch dafür einsetzen, dass die Optionsmodelle weiterhin durchgeführt werden. Auch das Bundesverfassungsgericht weise mehrfach auf die Bündelung der Verantwortung in einer Hand hin und betone in diesem Zusammenhang den verfassungsgemäßen Vorrang einer dezentralen und kommunalen Wahrnehmung der Aufgaben vor der bundeszentralen. Für die Betroffenen, so Schellhaas, biete die Option eine direkte, kundenfreundliche und schnelle Dienstleistung. "Daran wollen wir festhalten und auf unseren Erfolgen aufbauen", so der Erste Kreisbeigeordnete. 

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