Presse-Archiv 2009

Rottweiler als gefährliche Hunde eingestuft

19.01.2009

Darmstadt-Dieburg - Die Hunderasse Rottweiler ist laut einer Verordnung der Hessischen Landesregierung seit dem 1. Januar als gefährlich eingestuft. Die Rottweiler wurden somit in die Liste der Hunde und deren Kreuzungen - zum Beispiel Pitbull-Terrier oder Kangal - aufgenommen, bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird. Allerdings gibt es eine Übergangsregelung für Rottweiler, die bereits vor dem 31. Dezember 2008 gehalten wurden. Zeigen Rottweilerbesitzer die Haltung dieser Tiere bis zum 30. Juni 2009 beim zuständigen örtlichen Ordnungsamt an, wird bei dem Vierbeiner keine Gefährlichkeit unterstellt. Diese Anzeige wird den Hundehaltern schriftlich bestätigt, sie muss beim Ausführen des Hundes immer mitgenommen werden. Diese Neuregelung gilt auch für alle Rottweiler-Kreuzungen und Rottweiler-Mischlinge.

Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der Frist, gilt die gesetzlich vorgegebene Vermutung der Rassegefährlichkeit mit all ihren rechtlichen Folgen aus der Hundeverordnung. Zum Halten des Rottweilers wäre dann eine gebührenpflichtige Erlaubnis erforderlich, deren Grundlagen unter anderen ein positiver Wesenstest, Nachweis von Zuverlässigkeit sowie von Sachkunde der Hundehalter sind. Wie das Ordnungsamt des Kreises mitteilt, werden die lokalen Ordnungsämter zwar versuchen, alle in Frage kommenden Rottweilerbesitzer zu informieren. Trotzdem empfiehlt die Behörde, dass die betroffenen Hundehalter von sich aus tätig werden und die erforderliche Anzeige einreichen.

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