Presse-Archiv 2009

Wut und Fassungslosigkeit

13.05.2009

Darmstadt-Dieburg - Der Landkreis wehrt sich vehement gegen die Unterstellung des Erwerbslosenausschusses von ver.di Südhessen und der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt (Galida), die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisagentur für Beschäftigung würden bei der Berechnung der Heizkosten für Hartz-IV-Bezieher Rechtsbruch begehen. Auch die Behauptung,  die Heizkosten seien pauschalisiert, entbehrten jeglicher Grundlage. Fakt ist, dass die von ver.di und der Galadi bemängelten 80 Cent pro Quadratmeter Heizkosten ein Überbleibsel aus Zeiten des Sozialamts sind und  seit einem Urteil des Bundessozialgerichts - bis auf einige wenige Altfälle - nicht mehr zur Geltung kommen. Das Bundessozialgericht untersagte jegliche Pauschalisierung. "Die Heizkosten werden individuell und nach sorgfältiger Überprüfung berechnet", betont Rosemarie Lück, die Hauptabteilungsleiterin der KfB. Daher sei es auch unredlich, die bei der ARGE-Darmstadt gewährten 1,50 Euro als Vergleich heran zu ziehen. Für die individuellen Berechnungen werden die Richtlinien des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge heran gezogen, die nicht nur als Referenz für viele Institutionen gelten, sondern auch als äußerst großzügig angesehen werden.

Völlig aus der Luft gegriffen sei auch die Feststellung von ver.di und Galida, dass die Antragsbearbeitung überzogen lange dauere. In der Regel, so wird von der KfB betont, dauert die Bearbeitung eines Antrags maximal zwei Wochen - wenn denn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Leider sei dies nicht immer der Fall. Außerdem sei jeder Bescheid der KfB mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, in der steht, dass innerhalb eines Monats nach Zustellung der Empfänger Widerspruch einlegen kann, wenn er meint, dass der Bescheid nicht rechtsmäßig sei. Wenn er dann mit der Widerspruchsentscheidung nicht einverstanden ist, kann er beim Sozialgericht klagen. Dies gilt für alle Verwaltungsakte und ist kein Sonderfall bei der KfB.

Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KfB herrscht Wut und Fassungslosigkeit nicht nur wegen der Anschuldigungen des Rechtsbruchs, sondern auch, weil weder ver.di noch Galida im Vorfeld mit der Kreisagentur Kontakt aufgenommen haben. Es gebe regelmäßige Verbindungen zu den verschiedensten karitativen Einrichtungen, vom Erwerbslosenausschuss und von Galida habe man jedoch bisher noch nichts gehört. Jetzt die KfB-Mitarbeiter an den Pranger zu stellen und ihnen Rechtsbruch vorzuwerfen, wirft ein besonderes Licht auf die Gewerkschaft ver.di, indem ver.di-Untergruppen ihren eigenen Mitgliedern eben diesen Rechtsbruch unterstellen. "Mit aller Entschiedenheit weise ich diese ungeheuerlichen Vorwürfe zurück und lasse nicht zu, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derart herab zu setzen", sagt Landrat Alfred Jakoubek. Deshalb bietet der Landkreis keine Plattform für die vom Erwerbslosenausschuss und von Galida beabsichtigte Schauveranstaltung

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