Presse-Archiv 2009

Jugendamt setzt Vorgaben des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes um

Ab Januar höherer Kindesunterhalt

30.12.2009

Darmstadt-Dieburg - Da das Wachstumsbeschleunigungsgesetz des Bundes erst jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und sich danach unter anderen auch der Kindesunterhalt zum 1. Januar 2010 deutlich erhöht, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamts in den nächsten Tagen mehr als 2000 Briefe verschicken. In rund 800 Fällen, in denen das Jugendamt zum Unterhaltsbeistand bestellt ist, sowie in etwa 1300 Fällen, in denen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder gewährt werden, deren Väter beziehungsweise Mütter ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen, werden betroffene Eltern in den ersten Tagen des Jahres Post erhalten.

Durch das neue Gesetz des Bundes wird sich der Kindesunterhalt ab dem 1. Januar 2010 deutlich erhöhen. Der Mindestunterhalt beläuft sich dann für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres auf 317 Euro, für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres auf 364 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf 426 Euro. Die Beträge reduzieren sich zwar, weil das Kindergeld, das im Normalfall der das Kind betreuende Elternteil erhält, wie seither hälftig (für das 1. und 2. Kind 92 Euro) anzurechnen ist. Gleichwohl beträgt die Steigerung des Unterhaltsanspruchs im Regelfall 26 Euro in der ersten, 32 Euro in der zweiten und 39 Euro in der dritten Altersstufe eines Kindes. Aussagen dazu, welche Auswirkungen diese Steigerung auf Besserverdienende hat, werden erst nach Veröffentlichung der so genannten Düsseldorfer Tabelle möglich sein, deren Anpassung im Januar erfolgen wird.

Die Leistungen des Unterhaltsvorschussgesetzes, die maximal bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes und längstens 72 Monate gezahlt werden können, erhöhen sich ab dem 1. Januar 2010 von 117 Euro auf 133 Euro  für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und von 158 Euro auf 180 Euro  für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Die geringeren Summen erklären sich dadurch, dass bei den Unterhaltsvorschussleistungen das Kindergeld in voller Höhe angerechnet wird.

Den unterhaltspflichtigen Elternteilen, in der Regel den Vätern, wird die Höhe des neuen Unterhalts mitgeteilt. Sie werden gleichzeitig aufgefordert, die neuen Unterhaltsbeträge anzuweisen. Angesichts der doch recht deutlichen Steigerungen erwartet der Hauptabteilungsleiter für Familie und Soziales der Kreisverwaltung, Otto Weber, dass diese Umstellung nicht problemlos verlaufen wird. "Die Einkommenssituation unterhaltspflichtiger Elternteile hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verbessert, so dass wir, auch wenn wir nur bundesgesetzliche Vorgaben umsetzen, massive Beschwerden und Unmutsäußerungen Betroffener erwarten", prophezeit Weber. Auch die Erwartungen der betreuenden Eltern nach mehr Unterhalt werden daher nicht in allen Fällen zu erfüllen sein. Sofern die Einkommens- und Vermögenssituation des zum Unterhalt verpflichteten Elternteils desolat ist, wird sich der tatsächliche Unterhaltsanspruch häufig nicht oder nicht in voller Höhe durchsetzen lassen, erklärt Otto Weber.

In solchen Fällen können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in bestimmten Fällen eine Mindestversorgung sicher stellen. Weitere Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistungen ist, dass Vater oder Mutter allein erziehend und nicht wieder (mit einem anderen Partner/Partnerin) neu verheiratet sind. Auch in diesen Fällen versucht das Jugendamt Unterhalt einzuziehen. "Wir sind dabei leider nur in einem überschaubaren Anteil der Fälle erfolgreich", berichtet der Hauptabteilungsleiter. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg nimmt bei der Rückholquote in Hessen zwar einen Spitzenplatz ein, es gelingt aber auch ihm nur rund 23 Prozent (490 000 Euro von insgesamt ihm eigentlich zustehenden rund 2,1 Millionen Euro) zurückzuholen.

Losgelöst von diesem durch die Verwaltung zu stemmenden Kraftakt wird diese Gesetzesänderung auch auf den Haushalt des Kreises nicht ohne Auswirkung bleiben. Die Erhöhung der Unterhaltsvorschussleistungen, mit denen bei Ermittlung der Haushaltsansätze 2010 noch nicht gerechnet werden konnte, wird auf der Ausgabenseite voraussichtlich mit zusätzlichen 300.000 Euro zu Buche schlagen.

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