Presse-Archiv 2015

Nach Einführung der Umweltzone zum 1. November in Darmstadt

Landrat ordnet LKW-Sperrung für Ortsdurchfahrt Roßdorf an

13.10.2015

Darmstadt-Dieburg – Landrat Klaus Peter Schellhaas hat als Untere Verkehrsbehörde des Kreises für die Gemeinde Roßdorf die Sperrung für Lkw über 3,5 t (zulässige Gesamtmasse) angeordnet. Hessen Mobil  wird die Verbotsbeschilderung zum 1. November 2015 (mit dem Start des Luftreinhalteplans für die Stadt Darmstadt) aufstellen.

Demnach ist ab 1. November die Durchfahrt für Lkw über 3,5 t (wie in Darmstadt) untersagt. Dies gilt von Ober-Ramstadt, von der B 38 und aus dem Gewerbegebiet Roßdorf jeweils über die Ortsmitte. Be- und Entlader sind von dieser Regelung ausgenommen.

„Aus rechtlichen Gründen war es erforderlich, das Verbot für Roßdorf zeitlich an das Verbot für Darmstadt anzuhängen, da es sonst keine Begründung für dieses Verbot gegeben hätte. Ich habe meine verkehrsrechtliche Anordnung mit dem zu erwartenden Ausweich- und Schleichverkehr zwischen der B 38, der B 426 (Ober-Ramstadt) und dem Gewerbegebiet Roßdorf begründet, wenn die Durchfahrt durch Darmstadt wegen des Luftreinhalteplans untersagt wird“, erläutert Landrat Schellhaas das Verfahren.

Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte der Landrat die mündliche Zusage des Vertreters des Hessischen Verkehrsministeriums zur Lkw-Sperrung für Roßdorf eingeholt.

„Wir haben erkannt, welche Belastungen auf die Ortsdurchfahrt Roßdorf zukommen würden, wenn der Luftreinhalteplan Darmstadt mit Ausweitung des Lkw-Durchfahrtverbots umgesetzt wird. Weiter war Überzeugungsarbeit beim Regierungspräsidium, der Polizei und bei Hessen Mobil notwendig, die letztlich meiner Anordnung zugestimmt haben“, berichtet Landrat Schellhaas von seinen Gesprächen.

Die Überwachung des Verbots liegt bei der Ordnungsbehörde Roßdorf oder der Polizei.

 

 

 

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