Presse-Archiv 2020

Kreis aktualisiert seine Richtlinie zur Bewertung angemessener Unterkunftskosten

09.02.2021

Darmstadt-Dieburg – Der Kreisausschuss hat erneut die Aktualisierung seiner Richtlinie zur Bewertung angemessener Unterkunftskosten im Landkreis Darmstadt-Dieburg beschlossen.

Hinter der sperrigen Bezeichnung verbirgt sich ein wichtiger Beschluss für Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Auf der Basis einer über zwei Jahre vorgenommenen Wohnungsmarkt-Beobachtung mit diesmal rund 31.000 Datensätzen wurden die Kaltmieten für alle 23 Städte und Gemeinden des Landkreises angepasst.

Die jetzt aktualisierte Richtlinie wird von Neubewilligungen und Weiterbewilligungen von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylbLG rückwirkend ab 1.2.2021 angewandt. Positiv ist für die Leistungsberechtigten, dass im Kreisdurchschnitt eine um 7,80 Prozent höhere Kaltmiete berücksichtigt werden kann. Das bedeutet für den Kreis allerdings auch deutliche Mehrausgaben. 
Mit der neuen Richtlinie kommt der Landkreis der vom Gesetzgeber formulierten Verpflichtung nach, die Werte für die Unterkunft alle zwei Jahre zu prüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen. 

„Seit 2009 aktualisieren wir mit viel Arbeitsaufwand die qualifizierte Richtlinie und erfüllen so die Vorgaben des Bundesgesetzgebers. Entscheidend ist, dass im Einzelfall ein höherer Bedarf an Kosten der Unterkunft geltend gemacht und nachgewiesen wird. Nur dann kann eine entsprechende Gewährung von Leistungen erfolgen“, erläutert Rosemarie Lück. 

Die neue Richtlinie tritt zum 1. Februar 2021 in Kraft und ist auf der Homepage des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/arbeitsmarkt/kosten-der-unterkunft.html veröffentlicht.

„Viele Menschen werden von dieser Aktualisierung profitieren“, betont Roman Gebhardt, der Leiter des LaDaDi-Jobcenters. „Und natürlich gilt: Bei Fragen ist Ihre Sachbearbeitung gerne für Sie da.“ Berührt werden davon vor allem Leistungsberechtigte aus den Fachbereichen Soziales und Teilhabe, Zuwanderung und Flüchtlinge als auch der Kreisagentur für Beschäftigung (KfB). 

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