Presse-Archiv 2020

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen schließen neue Vereinbarung mit dem Kreis

Im Auftrag des Kindeswohls

13.05.2022

Darmstadt-Dieburg – Das Fachgebiet Kita-Fachberatung und Tagespflege des Jugendamts hat die Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2021 und die sich daraus ergebenen Änderungen zum Anlass genommen, die bisherige Vereinbarung gemäß § 8a SGB VIII zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung, die bisher mit Kindertageseinrichtungen geschlossen wurde, zu überarbeiten sowie eine neue Vereinbarung für den Bereich Kindertagespflege zu erstellen. „Dem Jugendamt, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, obliegt die Verantwortung, die Leistungen und Aufgaben nach Vorgaben des SGB VIII im Bereich Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen. In diesem Zusammenhang haben wir die Aufgabe, eine Vereinbarung mit den Kindertageseinrichtungen und erstmals auch mit den Kindertagespflegpersonen aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zu schließen.“, so Matthias Röder, Jugendamtsleiter des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

In der Vereinbarung wird das Vorgehen bei Bekanntwerden von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung beschrieben und festgehalten. Auch stellt das sogenannte Schutzkonzept einer jeden Einrichtung und Kindertagespflegestelle einen wichtigen Bestandteil zur Sicherstellung des Schutzauftrages dar. Werden den pädagogischen Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen oder den Kindertagespflegpersonen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt, erfolgt eine Einschätzung im Zusammenwirken mit einer sogenannten insoweit erfahrenen Fachkraft des Deutschen Kinderschutzbund Bezirksverband Darmstadt e.V. und den Mitarbeitenden des Jugendamtes des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

„Es ist uns ein wichtiges Anliegen Kindertagespflegepersonen und pädagogische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen bei Fragen rund um das Thema Kindeswohl gut zu begleiten, zu beraten und zu unterstützen. So bietet das Fachgebiet Kita-Fachberatung und Tagespflege neben einer kontinuierlichen Beratung auch regelmäßig Fortbildungen zum Thema „Erarbeitung eines Schutzkonzeptes“ oder „Grenzverletzung im pädagogischen Alltag“ an und stellt Materialien und Handreichungen zur Verfügung.“, berichtet Frau Vanessa Blake, kommissarische Fachbereichsleitung Sonderdienste.

Bei Fragen zur Vereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei einer Kindeswohlgefährdung sowie zu den Angeboten für Kindertagespflegepersonen und pädagogische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen ist das Team des Fachgebiets Kita-Fachberatung und Tagespflege unter kindertagespflege@ladadi.de und kita-fachberatung@ladadi.de erreichbar. 

as

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