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Familienfeiern & Böllerverbot: geänderte Allgemeinverfügung

21.12.2020

Darmstadt-Dieburg – Zur Klarstellung auf Grund eingehender Bürgeranfragen hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg heute eine Änderungsverfügung zur Vierten Allgemeinverfügung bekanntgegeben. 

Im Wesentlichen wurde klargestellt, unter welchen Bedingungen Besuche von Partnern oder Verwandten einen gewichtigen Grund darstellen, der eine Ausnahme von der Ausgangssperre, insbesondere für Menschen mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises (heimkehrende Kinder, Eltern, Geschwister), rechtfertigt. 

Das Weihnachtsfest im engsten Familienkreis bleibt damit möglich. Auch eine Übernachtung ist von der Formulierung gedeckt. „Wir wünschen allen Familien ein harmonisches Fest und wissen gleichzeitig um die Problematik der gewährten Freiheiten. Wir raten zur Besonnenheit und jeder einzelnen Familie dazu, die Teilnehmerzahl beim Weihnachtsfest, so gut es geht, zu reduzieren“, sagte Landrat Klaus Peter Schellhaas.

Weiter wird ein Böllerverbot im öffentlichen Raum am 31.12.2020 und 1.1.2021 verfügt. „So lieb uns unsere Traditionen geworden sind, müssen wir mit dem Böllerverbot der ohnehin extremen Auslastung in den Kreiskliniken Rechnung tragen und Feuerwerksverletzungen minimieren“, so Landrat Schellhaas weiter. „2021 werden wir das Ende der Pandemie im LaDaDi einleiten und deswegen schwingen bei diesem besonderen Jahreswechsel zu Recht große Hoffnung und Freude mit.“

Die geänderte Allgemeinverfügung tritt am morgigen Dienstag, 22.12. in Kraft. Sie ist einzusehen auf perspektive.ladadi.de/aktuelles/coronavirus/ 

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