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Beschlüsse des Hessischen Corona-Kabinetts gelten ab 16. September

15.09.2021

Darmstadt-Dieburg – Die Hessische Landesregierung hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Sie wird am Donnerstag (16.09.) hessenweit in Kraft treten und die bestehenden Allgemeinverfügungen des Landkreises ablösen. Neben der verpflichtenden 3G-Regelung in vielen Innenbereichen führt Hessen ab dem 16. September zudem ein 2G-Optionsmodell ein. Dieses bietet vor allem Veranstaltern und privaten Betreibern die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene einzulassen und damit auf Abstandsregeln und Maskenpflicht zu verzichten.

Darüber hinaus hat die Hessische Landesregierung in Anlehnung an das Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen, die Infektionsinzidenz als alleinigen Indikator für die Coronavirus-Schutzmaßnahmen abzulösen. In einem zweistufigen Eskalationsstufenkonzept sind nun die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung Indikatoren für weitreichendere Schutzmaßnahmen. Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden.

„Wir begrüßen die neuen Regelungen, die hessenweit gelten und unseren Bürgerinnen und Bürgern eine Perspektive bieten“, sagt Jens Dony aus dem LaDaDi- Verwaltungsstab.

Die wichtigsten Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung im Überblick

3G im Innenbereich: Die 3G-Vorgaben gelten nun landesweit in Innenbereichen von Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Museen, Sportstätten, Gaststätten (außer Kantinen für Betriebsangehörige) und bei körpernahen Dienstleistungen. Es müssen nunmehr nicht mehr nur die Gäste bzw. Kundinnen und Kunden einen Negativnachweis vorlegen, sondern auch die Mitarbeitenden. Erleichterungen gibt es für Personal durch die regelmäßige Teilnahme an zweimal wöchentlichen Betriebstestungen. In Übernachtungsbetrieben sind Negativnachweise bei der Anreise und bei längeren Aufenthalten im Anschluss zweimal wöchentlich für alle erforderlich, die weder vollständig geimpft noch genesen sind.

3G im Außenbereich: In Außenbereichen wird die Verpflichtung zum 3G-Nachweis, da wo er bislang gilt, gestrichen. Ausnahme: Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen ist ein Negativnachweis vorzulegen.

2G-Optionsmodell: Veranstalter und private Betreiber haben die Möglichkeit, ausschließlich Geimpfte und Genesene einzulassen. Auch das Personal muss sich an die 2G-Regel halten. In diesem Fall entfallen die Abstandsregeln, Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen. Von der 2G-Pflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.

Veranstaltungen (mehr als 25 Personen)

Veranstaltungen können in 3G oder auch im 2G-Optionsmodell durchgeführt werden. Entsprechend muss sich auch das Personal an die Vorgaben halten.

Drinnen: 3G, Maskenpflicht bis zum Platz, bis 500 Personen plus Geimpfte und Genesene genehmigungsfrei.

Draußen: Bis 1.000 Personen plus Geimpfte und Genesene genehmigungsfrei. Bei mehr als 1.000 Personen genehmigungspflichtig. Bei den 3G-Veranstaltungen muss ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegen.

Kontaktdatenerfassung

Aufgrund der steigenden Impfquote entfällt die Kontaktdatenerfassung in weiten Teilen. Grundsätzlich gilt bereits in Hessen, dass Geimpfte und Genesene nur dann in Quarantäne müssen, wenn sie positiv getestet wurden. Unter die 2G-Regelungen fallen bereits rund 62 Prozent vollständig Geimpfte und alle genesenen Hessinnen und Hessen. Daher ist künftig lediglich in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen weiterhin die Kontaktnachverfolgung notwendig. Das betrifft insbesondere Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime. Auch beim Betrieb von Diskotheken und Bordellen ist weiterhin sowohl bei 3G als auch dem 2G-Optionsmodell die Kontaktdatenerfassung Pflicht.

 

Der Impfbus ist noch bis 30. September in den Kommunen des Landkreises unterwegs und auch die Kreisimpfzentren in Pfungstadt und Reinheim bieten offene Impfstunden bis Ende des Monats an. Alle Termine sind hier zu finden: https://perspektive.ladadi.de/aermel-hoch-on-tour/. Für die 12- bis 15-Jährigen bietet der LaDaDi ausschließlich Termine in den Impfzentren an. Alle Informationen sind hier hinterlegt: https://perspektive.ladadi.de/aermel-hoch-4-kids/.

kt

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