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Einheitliche Regeln zu Lachgas: Landkreis begrüßt Entscheidung und setzt weiter auf Prävention

14.11.2025

Darmstadt-Dieburg. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg begrüßt die vom Bundestag beschlossene bundesweit einheitliche Regelung zur Einschränkung des Verkaufs und Besitzes von Lachgas als Rauschmittel. Die neue Rechtsgrundlage stärkt insbesondere den Schutz von Kindern und Jugendlichen deutlich und schafft ein längst überfälliges, verlässliches Regelwerk. Das Gesetz benötigt nun noch die Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 19. Dezember damit befassen wird.

„Wir begrüßen diese einheitliche Regelung sehr“, erklärt Sozial- und Jugenddezernentin Christel Sprößler. „Damit senden wir gemeinsam mit Bund und Ländern ein klares Signal: Lachgas ist keine harmlose Party-Einlage, sondern birgt erhebliche Risiken für Gesundheit und Sicherheit – gerade für junge Menschen.“ Bereits im Frühjahr hatte Sprößler auf die besondere Bedeutung der Präventionsarbeit hingewiesen. Diese setzt der Landkreis seitdem konsequent um.

Im Auftrag des Jugendhilfeausschusses wurde ein umfassendes Konzept zur Lachgasprävention erarbeitet, das derzeit schrittweise im gesamten Kreisgebiet umgesetzt wird. Es umfasst die Erstellung leicht verständlicher Informationsmaterialien für Schulen, Vereine und die Jugendarbeit, die pünktlich zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung verteilt werden. Zudem wurde das bestehende Präventionsangebot durch Workshops und Fortbildungen für Schulen, Jugendarbeit und Fachkräfte erweitert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Planungsräumen I und II, in denen ein hohes Präventionspotenzial gesehen wird. Erste Maßnahmen sind bereits gestartet, und der Landkreis wird nach und nach auf die Kommunen zugehen, um das Angebot flächendeckend auszubauen. Ergänzend dazu richtet der Landkreis gemeinsam mit der Stadt Darmstadt größere Informationsveranstaltungen für die breite Öffentlichkeit aus, etwa zu aktuellen Konsumtrends bei Jugendlichen am 13. Juni und 24. September 2025, die 2026 wiederholt werden sollen. Für das Jahr 2026 ist zudem ein Theaterprojekt zum Thema Lachgas in Zusammenarbeit mit Schulen vorgesehen, um die Thematik niedrigschwellig und zielgruppengerecht aufzugreifen.

„Ein Verbot allein reicht nicht aus“, betont Sprößler. Es gehe zwar eine wichtige Signalwirkung davon aus, weil deutlich werde, dass Lachgas nicht ungefährlich sei. Gleichzeitig sei bekannt, dass Verbote – wie bei anderen neuen psychoaktiven Stoffen – die Verbreitung nicht vollständig verhindern können, sei es durch chemisch veränderte Substanzen oder alternative Bezugswege. Deshalb bleibe Prävention zentral. Der Landkreis wolle insbesondere Jugendliche frühzeitig über Risiken informieren und sie dazu befähigen, selbstbestimmte und informierte Entscheidungen zu ihrem Konsumverhalten zu treffen.

Die neue bundesweite Regelung bildet damit eine wichtige Grundlage, um die bereits laufenden Präventionsmaßnahmen im Landkreis Darmstadt-Dieburg weiter zu stärken und den Gesundheitsschutz junger Menschen nachhaltig zu fördern.

mm

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