Wahlergebnisse Europawahl 2019

Die Gemeinde- und Kreisergebnisse der Europawahl 2019 können Sie unter www.statistik.hessen.de erfahren.

Europawahl 2019

Die Bundesregierung hat den 26. Mai 2019 als Wahltermin in Deutschland für die Europawahl bestimmt. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Nach dem deutschen Europawahlgesetz können die Parteien entweder Landeslisten oder Bundeslisten aufstellen: Wahlkreise, in denen Abgeordnete direkt gewählt werden, gibt es nicht. Wie der Bundeswahlleiter in seiner Pressemitteilung Nr. 10/19 vom 4. April 2019 bekannt gegeben hat, werden in Hessen 40 Parteien und sonstige politische Vereinigungen an der Wahl der Abgeordneten zum 9. Europäischen Parlament teilnehmen. Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters zu finden.

An der Europawahl in Deutschland können auch hier lebende Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedstaaten der EU teilnehmen. Ebenso sind Deutsche, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen, auch dort wahlberechtigt. Die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse werden zwischen den Mitgliedstaaten abgeglichen, um eine mehrfache Teilnahme an der Wahl auszuschließen. Die Bekanntmachung über das Wahlrecht von Unionsbürgern zur Europawahl am 26. Mai 2019 erfolgte am 12. Januar 2019 im Darmstädter Echo.

Weitere interessante Informationen zur Europawahl finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters und im Themenportal Wahlen des Landeswahlleiters für Hessen. 

Musterstimmzettel Europawahl

Musterstimmzettel für die Europawahl 2019