Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler
Für eine schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn:
- die Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig ist
- die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und
- der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist.
Die Antragstellung erfolgt online über www.bafoeg-digital.de.
Ansprechpartner
Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
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Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse. | ||
Standort: Kreishaus Dieburg | ||
Herr Bock Wohngeld / BAföG Fachgebietsleiter | 3318 | 06151 / 881-1148 |
Herr Franke Ausbildungsförderung A - Ki | 3320 | 06151 / 881-1157 |
Frau Frühwein Ausbildungsförderung Kj - Z | 3316 | 06151 / 881-1158 |