Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf die Klassen C1, C1E, C und CE (LKW)

Für die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis reichen Sie bitte postalisch folgende Unterlagen ein:

  • Antrag (vollständig ausgefüllt)
  • Unterschriftblatt (vollständig ausgefüllt)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Kopie Ihres aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • Original ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    § 11 Abs. 9 und Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Original augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen
    § 12 Abs. 6 und Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Original Bescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, sofern der Nachweis über die Erste Hilfe Schulung nicht bereits bei unserer Behörde vorgelegen hat) 
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern Sie einen Papierführerschein besitzen, welcher nicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilt wurde)
  • Angabe der Fahrschule
  • Ggfs. Unterlagen für Berufskraftfahrer (s. Hinweis)
  • Sollte der Prüfort außerhalb des Landkreises liegen: schriftliche Begründung, warum Sie einen Prüfort außerhalb des Landkreises gewählt haben. Nach § 17 Abs. 3 FeV hat der Bewerber die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. 


Bearbeitungszeit:

 

Kosten:

  • ohne Probezeit: 43,90 Euro
  • mit Probezeit: 44,70 Euro
  • bei zusätzlicher Ausstellung eines FQNs für Berufskraftfahrer: +32,50 Euro

Bei Antragstellung per Post schicken wir Ihnen eine Rechnung. Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei.

 

Hinweis:

Soweit Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, sind die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) zu beachten.

 

Datenschutzhinweise! 

*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.

 

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