Verlängerung einer Fahrerlaubnis

Verlängerung Klassen C, C1, C1E, CE

Zur Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch ein:

Bearbeitungszeit:

  • i. d. R.  8-10 Wochen

Kosten:

  • 43,90 Euro

Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei. Die Zahlung erfolgt bei Abholung des neuen Kartenführerscheins.

 

Verlängerung Klassen D, D1, D1E, DE

Unterlagen:

  • Antrag (vollständig ausgefüllt)
  • Unterschriftblatt (vollständig ausgefüllt)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Kopie Ihres aktuellen Führerscheins
  • Polizeiliches Führungszeugnis (darf bei Antragstellung nicht  älter als 3 Monate sein) 
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern Sie einen Papierführerschein besitzen, welcher nicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilt wurde)
  • Original ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung:
    § 11 Abs. 9 und Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Original augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen:
    § 12 Abs. 6 und Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 Fahrerlaubnis-Verordnung
  • ab dem 50. Lebensjahr: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über die physische Leistungsfähigkeit im Original:
    § 11 Abs. 9 und Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung

 

Bearbeitungszeit:

  • i. d. R.  8-10 Wochen

 

Kosten:

  • 43,90 Euro

 

Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei. Die Zahlung erfolgt bei Abholung des neuen Kartenführerscheins.

 

Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
für Taxen, Mietwagen oder Krankenkraftwagen ("Personenbeförderungsschein")

Unterlagen: 

Bearbeitungszeit:

Kosten:

  • 38,00 Euro

Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei. Die Zahlung erfolgt bei der Abholung des neuen Personenbeförderungsscheins.

 

 Datenschutzhinweis!

*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.

 

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